In den letzen Wochen habe ich mich intensiv mit der Revision des Epidemiengesetzes auseinandergesetzt, das am 22. September 2013 zur Abstimmung gelangt.

Am meisten überrascht hat mich dabei die Panikmache vor einem Impfzwang, der uns bei einer Annahme des revidierten Epidemiengesetzes drohen soll. In entsprechenden Foren ist sogar von einem Impfzwang bei der saisonalen Grippe und bei Schnupfen die Rede.

Das geht vollkommen an der Sachlage vorbei:

Es geht bei dieser Revision nicht um die Einführung eines Impfobligatoriums. Ein solches existiert bereits im aktuell gültigen Gesetz.

Neu soll das Impfobligatorium aber eingeschränkt werden – zeitlich, von der betroffenen Personengruppe her, von der Gefahrenlage her, zum Beispiel bei einer schweren Epidemie temporär für Personen, die in der Krankenpflege tätig sind.

Die radikalen Impfgegner schüren und bewirtschaften hier Emotionen und Empörung in einer Art, die vollkommen irreführend ist.

Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde

Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz

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