Artikel mit Schlagwort ‘Anthroposophische Medizin’

Zur Petition gegen ein angebliches Heilpflanzenverbot in der EU 2011: Mehr Fakten – weniger Demagogie!

Samstag, April 30th, 2011

In gegenwärtig wieder kursierenden Rundmails wird vor einem angeblich 2011 drohenden Heilpflanzenverbot in der EU gewarnt.

Das ist völlig demagogisch, weil damit ein Rundumverbot von Heilpflanzen suggeriert wird. Das hat zur Folge, dass Empfängerinnen und Empfänger solch dramatisierten Botschaften Angst haben, dass sie keinen Beinwell mehr im Garten anpflanzen dürfen und dass Pfefferminztee, Kümmel & Co aus dem Supermarkt eliminiert werden.

Angstmacherei und hoch verzerrte Darstellungen der Lage sind charakteristisch für Demagogie.

Es geht aber nicht um ein Heilpflanzenverbot, sondern um ein (erleichtertes) Zulassungsverfahren für traditionelle Heilmittel (also Fertigpräparate aus Heilpflanzen, die mit einem Anspruch auf Heilwirkung vermarktet werden.

Über positive und negative Konsequenzen dieses Zulassungsverfahren kann und soll man auf der Basis von Argumenten diskutieren und auf politischem Weg darauf Einfluss nehmen.

Über ein pauschales „Heilpflanzenverbot“ lässt sich nicht wirklich diskutieren, weil es ein Hirngespinst ist.

Hoch dramatisch tönt es auch auf der Website, auf der die Petition propagiert wird:

“Stellen Sie sich vor Ihr Kind oder Partner werden schwer krank und es gibt ein natürliches Heilmittel ohne Nebenwirkungen und die europäische Union verbietet Ihnen die Einnahme und zwingt Sie dagegen ein chemisches Arzneimittel mit potentiell schweren Nebenwirkungen einzunehmen.“

Quelle: http://www.savenaturalhealth.de/

Das ist eine hoch manipulative Panikmache und eine krasse Schwarz-Weiss-Malerei. Es stehen sich gegenüber das natürliche Heilmittel, das ohne Nebenwirkungen eine schwere Krankheit heilt, aber von der EU verboten wird, und ein aufgezwungenes chemisches Arzneimittel mit potenziell schweren Nebenwirkungen. Ein hoch dualistisches, manichäisches Weltbild wird uns da verkauft. Und die gleichen Kreise reden doch oft so aufdringlich von Ganzheitlichkeit. Gehören da Grau- und Zwischentöne nicht dazu?

Ein paar Fakten zur Zulassungsregelung bringt der „Standard“ aus Österreich.

Erwerb als Lebensmittel weiterhin möglich

Brüssel. Traditionelle Heilmittel, die bis Ende April nicht als pflanzliche Arzneimittel registriert worden sind, dürfen ab kommenden Sonntag nicht mehr als Medikament verkauft werden. Allerdings ist es möglich, sie weiterhin als Lebensmittel zu erwerben, erklärte ein Sprecher von EU-Gesundheitskommissar John Dalli. Mit morgigem Samstag läuft eine siebenjährige Übergangsperiode zur Anmeldung solcher pflanzlichen Arzneimittel aus.

Wie die Situation derzeit aussieht, und wieviele der bisher als pflanzliche Arzneimittel verkauften Produkte nun nur mehr als Lebensmittel gekennzeichnet werden dürfen, konnte man in der Kommission nicht sagen. Es werde nicht gleich abrupt eine Bewertung ab 1. Mai geben, sondern die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) wird noch darüber zu befinden haben. Wie konkret der Zeitablauf dafür sei, war vorerst nicht bekannt.

Leichteres Registrierungsverfahren

Nach den EU-Vorschriften sind als traditionelle pflanzliche Arzneimittel jene Produkte eingestuft, die seit mindestens 30 Jahren verwendet werden, einschließlich mindestens 15 Jahre in der EU, ohne ärztliche Überwachung verwendet werden sollen und nicht durch Injektion verabreicht werden. Dazu zählen beispielsweise Calendula officinalis, Echinacea purpurea oder Hamamelis virginiana.

Die Kommission verweist darauf, dass für pflanzliche Arzneimittel im Gegensatz zu den sonstigen Medikamenten ein “leichteres, einfacheres und kostengünstigeres Registrierungsverfahren” vorgesehen sei. Aufgrund der langen Tradition des Arzneimittels bestehe eine geringere Notwendigkeit für Tests und Versuche. Damit soll auch das Inverkehrbringen traditioneller pflanzlicher Arzneimittel in der EU erleichtert werden.

Einstufung als Lebensmittel

Außerdem betont die Kommission, dass es in der Zuständigkeit der einzelnen EU-Staaten liegt, im Einzelfall zu entscheiden, ob ein pflanzliches Erzeugnis die Definition eines Arzneimittels erfüllt. Auf die Frage, ob damit beispielsweise ein pflanzliches Produkt, das als Arzneimittel in Österreich zugelassen ist, beispielsweise in Frankreich nicht zugelassen sein kann, sagte der Sprecher, dies sei möglich.

Jedenfalls dürfen weiterhin pflanzliche Erzeugnisse als Lebensmittel eingestuft und auf den Markt gebracht werden, auch wenn sie nicht die Definition von Arzneimitteln erfüllen, wohl aber die geltenden Lebensmittelvorschriften. Pflanzliche Arzneimittel, die in Form von Nahrungsergänzungsmitteln angepriesen werden, müssen den entsprechenden EU-Regeln genügen. Ein eindeutiges ‚Nein’ gibt es von der Kommission auf die Frage, ob nach dem 30. April 2011 alle alternativen Therapien verboten werden. ‚Die Richtlinie über pflanzliche Arzneimittel gilt weder für alternative Therapien, noch verbietet sie irgendwelche Stoffe, Heiler, Bücher oder Pflanzen als solche’.“

Quelle:

http://derstandard.at/1303950503144/Traditionelle-Heilmittel-Aus-fuer-nicht-registrierte-pflanzliche-Arzneimittel-als-Medikament

Es geht also nicht um Nahrungsmittel, nicht um Nahrungsergänzungsmittel, nicht um Heilpflanzen als solch, nicht um Heilpflanzenmischungen, die in Apotheken individuell hergestellt werden. Es geht ausschliesslich um Fertigpräparate, die als Heilmittel vermarktet werden, also mit dem Anspruch, bestimmte Krankheiten zu heilen . Dass es hier Zulassungsregeln braucht, scheint mir auf der Hand zu liegen. Ich halte es nicht für erstrebenswert, dass jeder und jede irgend etwas als Heilmittel gegen alles Mögliche vermarkten darf. Ich finde sogar, diese EU-Regelung geht weit in der Privilegierung traditioneller Heilmittel. Nach dreissig Jahren Vermarktung kann man also für sein Produkt schon den Status „Traditionelles Heilmittel“ beanspruchen. So, so.

Und während synthetische Medikamente und (jedenfalls in der Schweiz) neuere Phytotherapeutika ihre Heilansprüche belegen müssen, sind traditionelle Heilpflanzen-Präparate (wie auch generell Präparate aus Homöopathie und Anthroposophischer Medizin, vom Nachweis der Wirksamkeit befreit. Das sind zweifellos Privilegien und ich finde es schon beeindruckend, wie diese Branche es immer wieder schafft, sich als benachteiligt und unterdrückt darzustellen. Stossend ist dabei für mich nicht die Privilegierung an sich. Dass ein Nachweis der Wirksamkeit für kleine Hersteller mit kleinen Stückzahlen auch eine Geldfrage sein kann, ist für mich nachvollziehbar. Stossend ist aber, dass diese Privilegierung gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten vollkommen verwischt wird.  Zumindestens Transparenz wäre zu fordern. Konsumentinnen und Konsumenten müssten – wenn sie ein Naturheilmittel in der Apotheke oder Drogerie kaufen – erkennen können, ob das betreffende Produkte Belege für seine Wirksamkeit vorgelegt hat, oder den privilegierten Status der Nachweisbefreiung geniesst.

Weitere Informationen hier:

Eigene Beiträge:

Unsinnige Petition gegen angebliches Heilpflanzenverbot in der EU

Naturheilkunde: Irreführende Petition gegen angebliches Heilpflanzenverbot

- Weitere Fakten zum angeblichen Heilpflanzenverbot in der EU

- Angebliches Heilpflanzenverbot der EU: Immer noch viel Aufregung ohne konkreten Anlass

http://hoax-info.tubit.tu-berlin.de/hoax/thmpd.shtml

Stellungnahme des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker e. V.

Stellungnahme Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

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Qualitätsunterschiede bei Heilpflanzen-Präparate

Dienstag, März 29th, 2011

Mir scheint es immer wieder wichtig darauf hinzuweisen, dass es bei Heilpflanzen-Präparaten sehr grosse Qualitätsunterschiede gibt.

Der „Giessener-Anzeiger“ berichtete vor kurzem über einen Vortrag der Apothekerin Ingrid Fischer bei den Landfrauen Lollar-Treis.

Der Text bringt Qualitätsunterschiede ausgezeichnet auf den Punkt. Darum hier ein Zitat:

„Bei den pflanzlichen Arzneimitteln muss man zwischen den rationalen und den traditionellen Phytopharmaka unterscheiden. Die rationalen Phytopharmaka müssen die gleichen Zulassungsverfahren durchlaufen wie chemische Arzneimittel. Wirkung und Verträglichkeit muss durch Studien nachgewiesen werden. Sie müssen einen Mindestgehalt an wirksamen Stoffen haben und die Herstellung der verwendeten Extrakte erfolgt nach standardisierten Verfahren. Die Pflanzen, die zur Extraktherstellung benötigt werden, stammen überwiegend aus kontrolliertem Anbau, damit immer die gleiche Qualität gewährleistet ist. Rationale Phytopharmaka müssen genaue gesetzliche Angaben auf der Packung haben: zum Beispiel eine genaue Indikationsangabe, der verwendete Pflanzenteil, das Extraktionsmittel, die Menge Extrakt pro Dosis, und Dosierung.

Traditionelle Phytopharmaka findet man hauptsächlich in Supermärkten. Die herstellenden Firmen müssen keinen Wirksamkeitsnachweis erbringen. Es müssen nur die Verträglichkeit und Unbedenklichkeit garantiert werden. Diese pflanzlichen Arzneimittel dürfen nicht zur Heilung von Krankheiten eingesetzt werden, wie die rationalen Phytopharmaka. Auf diesen Packungen steht zum Beispiel folgender Text: „traditionell eingesetzt zur Besserung des Allgemeinbefindens“. Aus Sicherheitsgründen hat der Gesetzgeber bei den traditionellen, frei verkäuflichen Arzneimitteln die Dosierung auf zehn bis 30 Prozent der aus wissenschaftlicher Sicht wirksamen Dosis reduziert.“

http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/kreis-giessen/lollar/10276611.htm

Kommentar & Ergänzung:

Dieser Vortrag – das legt der Bericht nahe – hat die Konsumentinnen wohl tatsächlich informiert und nicht nur – wie das ziemlich oft geschieht – mit tollen Versprechungen eingelullt.

Er entspricht damit genau denn, was mir selber auch am Herzen liegt.

Grossartige Heilungsversprechungen gibt es nämlich im Bereich von Komplementärmedizin und Pflanzenheilkunde mehr als genug.

Ergänzend vielleicht noch:

Traditionelle Phytopharmaka (Heilpflanzen-Präparate) sind nicht grundsätzlich unwirksam. Es ist aber für die Konsumentinnen und Konsumenten wichtig zu wissen, dass sie seitens der Arzneimittelbehörden eine Zulassung als Medikament bekommen, ohne dass sie ihre Wirksamkeit dokumentieren müssen. Ohne Wirkungsnachweis als Heilmittel verkauft werden auch Produkte aus den Bereichen Homöopathie, Anthroposophischer Medizin, Spagyrik, Bach-Blüten, Schüssler-Salze.

Die Aussage, dass traditionelle Phytopharmaka ohne Wirkungsnachweis vor allem im Supermarkt verkauft werden, würde ich zumindestens für die Schweiz nicht teilen. Für einen sehr grossen Teil der in Apotheken und Drogerien verkauften Naturheilmittel  liegt keinerlei Wirkungsnachweis vor. Konsumentinnen und Konsumenten müssten darüber meines Erachtens transparent informiert werden, was leider nicht der Fall ist.

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Weltwoche & Anthroposophische Medizin

Dienstag, März 8th, 2011

Die „Weltwoche“ ( Nr. 8 / 2011) brachte zum 150. Geburtstag von Rudolf Steiner einen Beitrag von Maurus Federspiel, der einige ausgesprochen merkwürdige Stellen enthält.

Besonders fragwürdig scheint mir der Abschnitt zur Anthroposophischen Medizin:

„Die einschlägigen Medikamente werden in zahllosen Apotheken Deutschlands und der Schweiz verkauft, ihre Wirksamkeit scheint durch die Verkaufsbilanzen bestätigt zu werden. Die Anfeindungen der anthroposophischen Medizin liegen vor allem in einer methodologischen Begrenztheit begründet, welche die materialistische geprägte Schulmedizin bestimmt. Der ständige Verweis auf den Placeboeffekt trägt allerdings kaum zur Klärung von Heilerfolgen gerade in der Tiermedizin bei. Mindestens ist auch einem anthroposophischen Arzt nicht zuzutrauen, dass er einen Ochsen oder eine Hauskatze durch blosse Suggestion zu heilen vermag……“

Schauen wir uns diese Aussagen Schritt für Schritt an:

„Die einschlägigen Medikamente werden in zahllosen Apotheken Deutschlands und der Schweiz verkauft, ihre Wirksamkeit scheint durch die Verkaufsbilanzen bestätigt zu werden.“

Sehen wir mal davon ab, dass hier betreffend „Verkaufsbilanzen“ einfach eine Behauptung aufgestellt wird.

Das Krankenversicherungsgesetz verlangt, dass ein Medikament wirksam sein muss, wenn es von der Grundversicherung bezahlt werden soll. Und das Bundesgericht verlangt, dass diese Wirksamkeit wissenschaftlich belegt sein muss. Offenbar hat jetzt aber Maurus Federspiel eine neue und einfachere Methode entdeckt, mit der Wirksamkeit festgestellt werden kann: Wirksam ist, was sich gut verkauft.  Ich würde diese Methode der Wirksamkeitsprüfung noch etwas verfeinern und schlage vor, einfach die 1000 meistverkauften Medikamente über die Grundversicherung abzurechnen. Ein Blick in die Verkaufsbilanz genügt dann, um diese Liste zu erstellen. Spart viel Aufwand für sinnlose Studien etc.

Im Ernst: Schon mal was gehört davon, dass Verkaufserfolg auch etwas mit Marketing und Lobbying zu tun hat und dass sich etwas auch gut verkaufen kann, weil es diverse Bedürfnisse der Konsumenten erfüllt? Tolle Verkaufsbilanzen haben auch Mike Shiva oder Scientology. Ist Umsatz wirklich ein Qualitätszeichen?

Präparate der Anthroposophischen Medizin werden übrigens entgegen den gesetzlichen Vorschriften von der Grundversicherung vergütet, ohne dass ihre Wirksamkeit geprüft wird. Das Bundesamt für Gesundheit kann jedenfalls nicht annähernd plausibel erklären, wie eine solche Prüfung stattfindet.

„Die Anfeindungen der anthroposophischen Medizin liegen vor allem in einer methodologischen Begrenztheit begründet, welche die materialistische geprägte Schulmedizin bestimmt.“

Warum wird Kritik als „Anfeindungen“ dargestellt? Was soll diese Opferrolle?

Und die „Anfeindungen“ kommen nur durch die “methodologische Begrenztheit“ von Materialisten zustande, die in der Anthroposophischen Medizin ihren Feind sehen?   – So einfach kann man es sich machen. Von derart methodologisch begrenzten Materialisten kann man ja nichts anderes als Anfeindungen erwarten. Auf solch feindlich gesinnte Anwürfe muss man natürlich nicht eingehen.

Wer die Behauptungen der Anthroposophischen Medizin nicht fraglos glaubt, sondern kritische Fragen stellt, macht also materialistisch motivierte „Anfeindungen“.

Das scheint mir eine sehr durchsichtige Immunisierungsstrategie. So wird eine Methode vorbeugend gegen Kritik und In-Frage-Stellung immunisiert.

Selbstverständlich ist zum Beispiel die Forschung nach Wirkstoffen in der Mistel insofern materialistisch, dass sie nach Wirkstoffen in Form von Molekülen sucht.  Aber was soll zum Beispiel eine klinische Studie mit Krebspatienten, denen Mistelextrakt verabreicht wird, mit Materialismus zu tun haben? Hier wird ganz schlicht zu klären versucht, ob Krebspatienten mit Mistelextrakt länger leben als ohne. Und hier schneidet die Anthroposophische Medizin nicht gerade überzeugend ab. Also selbst bei ihrem mit Abstand am meisten untersuchten Paradepferd, der Misteltherapie.

Siehe dazu:

Misteltherapie gegen Krebs – wirksam?

Meine Kritik an der Anthroposophischen Medizin bezieht sich darauf dass sie Krankheit und Behinderung als Folge von moralischem Versagen in einem früheren Leben auffasst.

Ich halte es für einen grossen Fortschritt der Moderne, dass diese Verknüpfung von Krankheit und Behinderung mit moralischer Schuld überwunden ist. Die Remoralisierung von Krankheit und Behinderung – wie sie die Anthroposophische Medizin verkörpert – ist meiner Ansicht nach diffamierend für Betroffene und nicht wünschenswert.

Anthroposophische Medizin sieht Krankheit und Behinderung im Zusammenhang mit dem Wirken der anthroposophischen Widersachermächte Ahriman und Luzifer. Eine solche Geistermedizin scheint mir nicht erstrebenswert – vor allem nicht, wenn sie über die Grundversicherung abgerechnet wird.

Diese Einwände haben meines Erachtens nichts zu tun mit einem methodologisch begrenztem Materialismus, wie ihn Maurus Federspiel den Kritikern der Anthroposophischen Medizin pauschal unterstellt.

Details hier:

Kritische Anmerkungen zu Anthroposophischen Medizin

Kritische Fragen zur Förderung der Anthroposophischen Medizin

Anthroposophische Medizin ins Medizinstudium – offene Fragen

Anthroposophische Pflege – offene Fragen

„Der ständige Verweis auf den Placeboeffekt trägt allerdings kaum zur Klärung von Heilerfolgen gerade in der Tiermedizin bei. Mindestens ist auch einem anthroposophischen Arzt nicht zuzutrauen, dass er einen Ochsen oder eine Hauskatze durch blosse Suggestion zu heilen vermag……“

Ach, die alte Leiher. Hundert mal gehört in Diskussionen mit unkritischen und gutgläubigen Anhängern der Komplementärmedizin „Sogar bei Tieren wirkt es doch….dann kann es nicht nur Placebo sein!“

1. Placebo-Effekte bei Tieren sind schon seit einigen Jahrzehnten gut belegt. Man müsste das nur endlich zur Kenntnis nehmen und weniger dumme Argumente ins Feld führen.

Und wer beurteilt denn Heilerfolge bei Tieren? Die können ja nicht selber Auskunft geben.

Fünf Minuten Internetrecherche hätten genügt, um klar zu machen, dass Placebo—Effekte in der Tiermedizin ein bekanntes Phänomen sind.

Mehr Infos dazu hier:

Artikel „Tierhomöopathie: Alles für die Katz?“:

http://www.zeit.de/2010/50/Homoeopathie-fuer-Tiere?page=1

Artikel: „Tierischer Placeboeffekt“:

http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,743592,00.html

2. Schon mal was gehört davon, dass auch Tiere Selbstheilungskräfte haben oder bei chronischen Erkrankungen einen schwankenden Verlauf mit besseren und schlechteren Phasen?

Tiere werden wohl nie von selbst gesund?

Was legitimiert denn Autor Maurus Federspiel zu solch apodiktischen Urteilen.  Die Auseinandersetzung mit dem Thema kann es ja wohl nicht sein – die ist nämlich nicht ansatzweise erkennbar.

Grundsätzlich finde ich es sehr erstaunlich, wie rasch sich viele Menschen im Bereich von Medizin und Komplementärmedizin abschliessende Urteile zutrauen, ohne sich vorgängig mit den entsprechenden Fragen auch nur einigermassen vertraut zu machen. Wer ein Haus baut, wird ja wohl auch die Berechnungen von Statik-Fachleuten zu Rate ziehen und sich nicht nur auf die eigenen Ideen dazu stützen. Der Mensch mit seinen Gesundheiten und Krankheiten ist aber noch viel komplexer als ein Haus.

Ich selber jedenfalls befasse mich zwar intensiv mit Fragen rund um Medizin und Komplementärmedizin. Dabei muss ich aber in vielen Fällen auf Aussagen von Fachleuten zurückgreifen und mir bewusst bleiben,  dass auch ein sorgfältiges Urteil nur vorläufigen Charakter hat.

Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde

Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz

Phytotherapie-Ausbildung für Krankenpflege und andere Gesundheitsberufe
Heilpflanzen-Seminar für an Naturheilkunde Interessierte ohne medizinische Vorkenntnisse
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Komplementärmedizin: Gut, wenns wirkt?

Donnerstag, Februar 24th, 2011

Unter dem Titel „Komplementärmedizin: Gut, wenns wirkt“ berichtet die Sendung „Kontext“ auf Radio DRS 2 über das Thema „Komplementärmedizin und Placebo“.

Quelle: http://www.drs2.ch/www/de/drs2/sendungen/top/kontext/5005.sh10168514.html

Ich habe mir den dazu publizierten Text auf der DRS2-Website genauer angeschaut.

„Kontext“ – eine Sendung, die ich sehr schätze – stellt darin wichtige Fragen, lässt meines Erachtens aber auch entscheidende Fragen weg.

Eingangs stellt „Kontext“ fest:

„Die Diskussion in der Schweiz rund um die Komplementärmedizin ist gross. Alternative Behandlungen wirkten nicht besser als ein Placebo, wird oft bestätigt. Was wäre denn so schlimm daran?“

Eine interessante Frage. „Kontext“ schlägt auch den Bogen zur aktuellen Auseinandersetzung um die Aufnahme der Komplementärmedizin-Verfahren in die Grundversicherung:

„Vielleicht sollte die Diskussion um Sinn und Unsinn von medizinischen Therapien auch in der Schweiz stärker auf den Nutzen für den Patienten fokussieren, Placebo-Kontrolle hin oder her. Anders wird sich der Zwist um die Vergütung und Bewertung komplementärmedizinischer Verfahren wohl nicht lösen lassen.“

Heisst das nun, dass der Zwist um die Vergütung von Komplementärmedizin sich lösen lässt, wenn auch der reine Placebo-Effekt bezahlt wird?

Schauen wir uns die Argumentation Schritt für Schritt an. Den Kontext-Text von der Radio-DRS-Website setze ich kursiv, anschliessend folgt jeweils mein Kommentar.

„’Wer heilt hat recht’, sagt der Volksmund. Doch was genau heisst «heilen»? Wie kann man wissen, ob ein Medikament, eine Therapie, ein medizinischer Eingriff tatsächlich wirkt – sei er nun schul- oder komplementärmedizinisch?“

Kommentar: Wichtiger Punkt. Wer heilt hat nur Recht, wenn er oder sie wirklich heilt und es nicht nur behauptet. Therapeutinnen und Therapeuten jeder Couleur neigen dazu, auch die Wirkung der Selbstheilungskräfte der eigenen Methode gut zu schreiben.

“In der wissenschaftlich begründeten Medizin, der so genannten «evidence based medicine», hat man dazu eine einfache Antwort gefunden: Das Medikament, die Therapie, der medizinische Eingriff muss in einer placebokontrollierten Studie getestet werden, muss also besser wirken als eine Scheinbehandlung, als ein Placebo.“

Kommentar: Das ist allerdings alles andere als eine einfache Antwort. Es gibt Studien unterschiedlicher Qualität und mit widersprüchlichen Ergebnissen. Im Bereich der Phytotherapie ist das gut ersichtlich bei Heilpflanzen wie Echinacea oder Ginkgo. Die „evidence based medicine“ wertet deshalb mehrere Studien zum gleichen Thema in Metastudien aus, und versucht daraus Schlussfolgerungen mit grösserer Plausibiliät zu ziehen. Und es gibt sogar widersprüchliche Ergebnisse bei Metastudien zum gleichen Thema. Einfache Antworten zur Wirksamkeit gibt es dagegen in der Komplementärmedizin zuhauf. So behauptet beispielsweise das Bundesamt für Gesundheit, es beurteile die Wirksamkeit von Präparaten aus Homöopathie und Anthroposophischer Medizin nicht einzeln, wenn es um die Zulassung zur Grundversicherung geht, sondern in Arzneimittelgruppen. Wie das genau abläuft, kann das BAG aber nicht darlegen. Eine vollkommen intransparente Pseudowirksamkeitsprüfung. Wenn also jemand eine (allzu) „einfache Antwort“ auf die Frage nach der Wirksamkeit gefunden hat, dann das BAG beim Thema Komplementärmedizin. Die Wirksamkeit als Arzneimittelgruppe zu beurteilen, das ist einfach eine Verarschung und zudem wohl kaum konform mit den Anforderungen des Krankenversicherungsgesetzes.

„Bedeutet das zwangsläufig, dass die komplementärmedizinischen Verfahren wie Homöopathie, Akupunktur oder traditionelle chinesische Medizin wertlos sind? «Das mag zwar manchmal Sinn machen. Aus Labor- und klinischen Studien wissen wir aber auch, dass der Placebo-Effekt selber durchaus heilsam sein kann», sagt der Placebo-Spezialist Frank Miller vom National Institute of Health in den USA.“

Kommentar: Ja, keine Frage. Auch der Placebo-Effekt ist wertvoll. Das bestreitet aber wohl niemand im Ernst.

„In der Tat zeigen komplementärmedizinische Verfahren meist keine bessere Wirkung als Placebo. Zum Beispiel kam eine Studie, bei der Anwendung von Akupunktur gegen Kopfschmerzen untersucht wurde, zum Schluss, dass gegenüber der Schein-Akupunktur, bei der die Nadeln an beliebigen Orten in den Körper geführt werden, kein Wirkungsunterschied besteht. Aber: Akupunktur wirkte gegen Kopfschmerzen tendenziell besser als Medikamente, so Klaus Linde, Mediziner und Epidemiologe an der technischen Universität München und langjähriger Erforscher der Komplementärmedizin.“

Kommentar: Dazu ist vorerst einmal festzuhalten, dass Akupunktur schon bisher von den Krankenkassen via Grundversicherung bezahlt wird. Darum kann es also nicht gehen.

Wenn Akupunktur gleich gut oder besser ist als Medikamente, dann soll Akupunktur bezahlt werden. Eigenartigerweise beruft sich „Kontext“ hier aber auf eine Vergleichsstudie, obwohl der Text sonst die Relevanz von Studien in Frage stellt.

Ich bin für klare, gerechte, transparente Regeln. Auf grund der Vergleichsstudie, aber auch wenn der Nutzen für den Patienten zum entscheidenden Kriterium wird, wie „Kontext“ das vorschlägt, dann muss Scheinakupunktur genauso bezahlt werden wie Akupunktur nach TCM-Lehre. Dann ist nicht einzusehen, weshalb man für teures Geld ein TCM-System mit Energiebahnen, Meridianen etc. lernen muss, wenn der Nutzen mit Scheinakupunktur genauso gross ist. Warum fordert niemand die Vergütung von Scheinakupunktur via Grundversicherung?

Nun zu den meines Erachtens entscheidenden Fragen, die „Kontext“ nicht stellt.

Wenn für die Aufnahme in die Grundversicherung das Kriterium „besser als Placebo“ fallen gelassen wird, und der „Nutzen für den Patienten“ zum Kriterium wird, stellen sich folgende Fragen bzw. Probleme:

1. Die Krankenkasse zahlt aus der Grundversicherung dann also auch den reinen Placeboeffekt. Für den Patienten ist dieser selbstverständlich fraglos wertvoll. Allerdings hat praktisch jede Heilmethode einen Placeboeffekt. Gerechterweise muss dann die Krankenkasse jede Methode zahlen.

2. Der „Nutzen für den Patienten“ ist ein nicht ganz einfach zu fassendes Phänomen. Wer den Nutzen als Kriterium propagiert, müsste auch klar darlegen, wie dieser Nutzen bestimmt werden soll. Mir hilft Pilates. Ich werde unter den Pilates-Übenden locker ein paar Tausend Leute finden, die den Nutzen dieser Bewegungsmethode bestätigen.  Im übrigen wäre es vor ein paar hundert Jahren auch ein leichtes gewesen, mit einer Umfrage den Nutzen der Aderlass-Methode darzulegen. Denn alle, die diese Intervention über sich ergehen liessen, waren von ihrem Nutzen wohl überzeugt. Für mich sehe ich keinen Nutzen in Homöopathie oder Anthroposophischer Medizin, in Pilates aber schon. Wenn also der Nutzen als Kriterium entscheidet: Warum wollen mir Politikerinnen und Politiker vorschreiben, dass ich komplementär Homöopathie, Neuraltherapie, Traditionelle chinesische Medizin, Anthroposophische Medizin oder Phytotherapie (die gar nicht zur Komplementärmedizin gehört) via Grundversicherung nutzen darf, Pilates aber nicht?

3. Das Kriterium „Nutzen“ ist etwa ähnlich schwammig und nebulös wie das Kriterium „Alltagswirksamkeit“. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat angekündigt, sich vermehrt am Kriterium „Alltagswirksamkeit“ zu orientieren, nachdem das Kriterium „wirksamer als Placebo“ durch populistische Politikerinnen und Politiker unter Druck geraten ist.

Quelle: http://www.news.admin.ch/dokumentation/00002/00015/?lang=de&msg-id=32878

„Nutzen“ und „Alltagswirksamkeit“ sind Beliebigkeitskriterien. Zum Kriterium „Alltagswirksamkeit“ findet sich auf der Website der Schweizerischen Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte (SGV) ein prägnantes Zitat:

„Im Sumpf methodischer Ungewissheiten pflegen seltsame Pflanzen Blüten zu treiben. In deren ästhetischer Hitliste darf zweifelsohne der neue Begriff der ‚Alltagswirksamkeit’ aus dem Hause BAG den ersten Platz beanspruchen. Abgesehen davon, dass er zu sarkastischen Fragen wie ‚Fallen Sonntage und allgemeine Feiertage auch unter den Begriff?’ oder ‚Sind Tage mit extremen klimatischen Bedingungen auch als Alltag einzustufen?’ provoziert, wird hier irreversibel der Abstieg des Diskurses in die massenmediale Blödelei vollzogen, wo sich nicht wenige Gesundheitspolitiker wohlig tummeln. Womit angedeutet ist, welcher faktische Schaden durch solches Nebelgranatenschiessen bewirkt werden kann.“

Quelle: http://www.vertrauensaerzte.ch/manual/chapter41.html

Das Kriterium „Nutzen“ scheint mir eine vergleichbare Nebelgranate wie „Alltagswirksamkeit“.

4. Der Placebo-Effekt ist wertvoll. Es gibt aber viele Krankheiten, bei denen ein Placebo-Effekt allein nicht reicht. Beispielsweise Krebs, Diabetes, AIDS, Borreliose, Parkinson, Malaria. Bei solchen Krankheiten ist es meines Erachtens entscheidend Medikamente zu finden, die besser wirken als Placebo. Und das geht nur durch den Vergleich mit Placebo. Dieser Aspekt geht leicht verloren, wenn man den „Kontext“-Text liest, der die positive Wirkung des Placebo-Effekts ins Zentrum stellt. Studien, in denen die Wirkung eines Heilmittels mit der Wirkung eines Placebos verglichen wird, werden von manchen Kreisen aus Komplementärmedizin und Alternativmedizin diffamiert, weil sie dadurch ihre Methoden und Überzeugungen bedroht sehen. Das ist ein Immunisierungsstrategie, die gegen Kritik schützen soll. „Kontext“ fährt meines Erachtens auf diesem „Diffamierungszug“ mit. Das halte ich für falsch, weil es kein besseres Mittel gibt für Fortschritte in der Medizin wie gut gemachte Doppelblind-Studien.

5. Wenn alle Heilmethoden und Heilmittel einen Placebo-Effekt enthalten: Was spricht dann dagegen, trotzdem für die Vergütung via Grundversicherung daran festzuhalten, dass ein Mittel besser wirken soll als Placebo? Es ist doch die Alternative: „Placebo“ oder „Placebo plus spezifische Wirkung“, die zur Wahl steht. Also warum nicht ein Mittel, das beides bietet? Weshalb plädiert „Kontext“ – wenn ich das richtig versteht – für die verstärkte Berücksichtigung von „Nur Placebo“ statt für „Placebo plus spezifische Wirkung“? Das würde meiner Ansicht nach nämlich bedeuten: Wenn Firma XY behauptet, ihr Heilmittel Z. wirke gegen Krebs, dann müsste die Grundversicherung Z. bezahlen, wenn Z. (wie jedes Mittel) einen Placebo-Effekt hat und (wie jedes Mittel, das einen Placebo-Effekt hat) einen Nutzen darlegen kann. Auf die Forderung nach einer Wirkung über den Placebo-Effekt hinaus wird somit verzichtet.

Der Kern dieser fraglichen Punkte ist meines Erachtens:

Wer für die Abrechnung via Grundversicherung auf die Forderung verzichten will, dass ein Heilmittel oder eine Heilmethode zusätzlich zum Placebo-Effekt noch eine spezifische Wirkung hat, wer also auch nur den reinen Placebo-Effekt aus der Grundversicherung zahlen will, wenn ein „Nutzen“ gegeben ist, der muss sehr genau darlegen, was er oder sie genau unter „Nutzen“ versteht und wie dieser „Nutzen“ erfasst und bewertet wird. Denn weil jedes Heilmittel und jede Heilmethode einen Placebo-Effekt hat, hat auch jedes Heilmittel und jede Heilmethode einen Nutzen.

Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde

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Anthroposophische Medizin: Zum 150. Geburtstag von Rudolf Steiner

Sonntag, Januar 23rd, 2011

Zum 150. Geburtstag Rudolf Steiners publizierte die NZZ am Sonntag unter anderem ein Interview mit Bodo von Plato, Mitglied des internationalen Vorstands der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft am Goetheanum in Dornach.

http://www.nzz.ch/nachrichten/hintergrund/wissenschaft/anthroposophie_ist_eine_perspektive_1.9031951.html

Das eigentliche Ziel der Anthroposophie sei vielleicht die Sinngebung, sagt von Plato im Schlusssatz.

Genau: Anthroposophie ist ein starkes, aber heteronomes Sinnangebot – made by Rudolf Steiner halt. Autonome Sinngebungen sind mir grundsätzlich sympathischer.

Schade, dass das Interview in der NZZ an diesem Punkt endet, denn von hier aus könnte eine wichtige Auseinandersetzung mit Anthroposophie gerade starten.

Der 150. Geburtstag von Rudolf Steiner wäre nämlich eine gute Gelegenheit, über den Sinn des Steinerschen Sinnangebotes nachzudenken. Wenn Steiner behauptet, dass Krankheit und Behinderung durch moralisches Versagen in einem früheren Leben verursacht wird, dann ist das ein Sinnangebot. Es beantwortet die Frage: Warum gerade ich? Oder: Warum gerade mein Kind? Mag sein, dass manche Menschen solche „Auskünfte“ entlastend finden. Unproblematisch sind sie aber ganz und gar nicht.

Es scheint mir eine der wichtigsten Errungenschaften der Moderne, dass Krankheit und Behinderung nicht mehr mit moralischem Versagen erklärt werden.

Siehe:

Kritische Anmerkungen zur Anthroposophischen Medizin

Kritische Fragen zur Förderung der Anthroposophischen Medizin

Anthroposophische Pflege – offene Fragen

Zum Thema „Sinnangebot“ passt ein Zitat von Ernst Topitsch (österreichischer Philosoph und Soziologe, 1919 – 2003):

„Man sehnt sich zurück nach einer verklärten ‚Geborgenheit’, nach einer ‚sinn’-erfüllten Weltordnung, mit unseren Worten: nach dem Drama der intentional gedeuteten Welt, in welcher der Mensch seine Lebensrolle von der kosmischen Regie zugewiesen erhält und in einen übersehbaren Zusammenhang einordnen kann oder wenigstens an einen verborgenen Plan glauben mag, wie dies ein stoischer Denker formuliert hat

“‚Führ’ du mich, Zeus, und du, o Schicksalsmacht

Wohin auch immer euer Plan es will,

Und ohne Zaudern folg’ ich…..’“

(in: Mythos – Philosophie – Politik, Rombach Verlag 1969)

Hans Blumenberg (deutscher Philosoph,  1920 – 1996) beschrieb in einem kleinen Bändchen mit dem Titel „Die Sorge geht über den Fluss“ (Suhrkamp 1987) die „Nebenfolgen des Sinnbedarfs“:

„In einer sinnhaften Welt muss es Hinweise, Orientierungen, Wegweiser, Gebrauchsanweisungen, Zeichen, Signaturen geben. Jedes Kraut muss erkennen lassen, wofür der aus ihm gebrauchte Trank gut sein könnte.“

Blumenberg beschreibt präzis die Konsequenzen einer solchen sinngetränkten Welt:

„Doch ist die Annahme, in einer sinngesteuerten Welt zu leben, in der jedes Ereignis im Prinzip auf sein Warum und Wohin befragbar – wenn auch nicht immer auskunftswillig – sein muss, nicht ohne Risiken. In einer solchen Welt wird man schwerlich von einem sichtbaren Leiden betroffen, ohne nicht selbst  und mehr noch vor den anderen der Überlegung ausgesetzt zu sein, für welche geheime Verwerflichkeit man dies nun als Strafe zugewiesen erhalten habe. Die Unglücklichen sind nicht nur unglücklich, sie sind dazu noch als Schuldige an ihrem Unglück gezeichnet, wenn die Welt durch und durch sinnvoll geordnet ist. Wir sind ja bis zum heutigen Tag, trotz einer Serie von Aufklärungen und Glanzleistungen der hinterfragenden Vernunft, der billigen Alltagsweisheit nicht vollends entronnen, mit der man bestimmte stigmatisierende Krankheiten und Gebrechen besser verbirgt, weil man die diffuse Vermutung zu meiden hat, irgendwer – die Eltern oder Vorväter oder man selbst – werde da schon entsprechend gesündigt haben, selbst wenn man sich modernerer Ausdrücke bedient.

Es ist die Kehrseite der Medaille einer sinnträchtigen Welt, dass man in ihr wissen kann oder zu wissen glaubt oder zu wissen angehalten wird, wer jeweils an was schuld ist.“

Die Komplementärmedizin ist reich an vorfabrizierten (heteronomen) Sinnangeboten. Anthroposophische Medizin ist dafür nur ein starkes Beispiel. Sinnstrukturen finden sich auch in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Dazu ein Zitat des Medizinhistorikers und Sinologen Paul U. Unschuld:

„Wie wirkte TCM auf die Bürger westlicher Industrienationen? Beruhigend. Beunruhigt  waren wir in vielerlei Hinsicht. Auch durch den Verlust der Mitte…….Der Verlust der Mitte ist auch und vor allem der Verlust der zentralen Sinngebung. Im täglichen Leben, wo Sinn, den die Religionen jahrhundertelang vermittelten, nicht mehr akzeptiert wird. In der medizinischen Praxis, wo der Sinn des Krankseins keine Ziffer in der Gebührenordnung für Ärzte erhält. Wie und wo man krank ist, welche Werte überhöht, welche Gewebe geschädigt, welche Gene mutiert sind, das alles kann erfahren, wer zum Arzt geht. Aber den Sinn dahinter? Das Warum? Das erfährt er nicht. Die Wirklichkeit kennt keinen Sinn. Die Wirklichkeit ist einfach da. Sinn vermittelt sich nicht durch Wirklichkeit. Sinn ist Deutung. Deutung ist Privatsache. Das ist für viele noch sehr ungewohnt. Sie wollen die Deutung mitgeliefert haben. Mitgeliefert auch in der Medizin. Sie wollen den zentralen Urgrund ihrer Krankheit wissen. Das kann die moderne Medizin nicht. Das darf sie nicht, denn sie orientiert sich an den Naturgesetzen. Die kennen keinen Sinn. Die sind nun einmal da. So wie sie sind.

Die TCM vermittelt die Mitte. Sie vermittelt Sinn. Sie drängt das Anorganische fort und stellt die Lebenskraft, das Qi, in die Mitte. Sie verknüpft verschiedene Leiden und führt sie auf das eine, zentrale Leiden zurück. Sie bezeichnet dieses zentrale Leiden mit einem Begriff wie Nieren-Yang-Schwäche und deutet damit an, dass es regulierbar ist. Das gibt dem Leiden einen Sinn und verspricht die Rückkehr in das grosse Gleichgewicht – ohne Chemie, ohne Technologie in Diagnose und Therapie, ohne Kriegsführung mit der Gewissheit von Kollateralschäden. Das wirkt beruhigend.“

(aus: Was ist Medizin ? – Westliche und östliche Wege der Heilkunst, Beck Verlag 2003, erhältlich im Buchshop).

Im übrigen beschreibt Unschuld auch, wie diese Traditionelle Chinesische Medizin im letzten Jahrhundert aus Versatzstücken der chinesischen Medizin als Exportprodukt geschaffen und auf westliche Bedürfnisse zugeschnitten wurde.

Die Medizin soll und kann keine vorfabrizierten Sinnzuschreibungen verkaufen. Offenbart geht jedoch das Bewusstsein dafür mehr und mehr verloren, dass es auch bedeutende Vorteile hat, wenn Sinnproduktion und Heilkunde getrennte Veranstaltungen sind. Die Ausdifferenzierung der Wertesphären Kunst, Wissenschaft, Medizin, Religion und Politik ist eine Errungenschaft der Moderne und die Grundlage einer offenen, demokratischen Gesellschaftsordnung. Sinnbedürfnisse werden heute sehr unreflektiert und unbewusst via Komplementärmedizin gedeckt. Wichtiger wäre meines Erachtens eine offene Diskussion über Sinnansprüche und über die Art, wie Sinn gefunden, produziert und vermarktet wird.

Auf dieser Basis könnte eine bio-psycho-soziale Medizin ihren Teil zu autonomen Sinnfindungen beitragen, indem sie Menschen in solchen eigenständigen Prozessen begleitet. Sinnfindung ist dann ein vielschichtiger Vorgang der Auseinandersetzung des Individuums mit sich selber, mit seinem sozialen Umfeld, mit Kunst und Natur.

Und nicht zuletzt bedenkenswert wäre wohl gelegentlich die These Odo Marquard’s (deutscher Philosoph mit Jahrgang 1928):

„Unsere primäre Schwierigkeit ist nicht der Sinnverlust, sondern das Übermass des Sinnanspruchs; und nicht die grosse Sinnverlustklage bringt uns weiter, sondern eine Reduktion des unmässig gewordenen Sinnanspruchs, eine Diät in Sachen Sinnerwartung.“

(aus: Apologie des Zufälligen, Reclam 1996)

Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde

Winterthur / Kanton Zürich / Schweiz

Phytotherapie-Ausbildung für Krankenpflege und andere Gesundheitsberufe
Heilpflanzen-Seminar für an Naturheilkunde Interessierte ohne medizinische Vorkenntnisse
Kräuterexkursionen in den Bergen / Heilkräuterkurse

www.phytotherapie-seminare.ch

Weiterbildung für Spitex, Pflegeheim, Psychiatrische Klinik, Palliative Care, Spital

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Schmerzen? Chronische Erkrankungen? www.patientenseminare.ch

Phytotherapie & Wirksamkeit

Freitag, Januar 14th, 2011

Gesundheitsminister Didier Burkhalter hat bekanntlich entschieden, fünf Komplementärmedizin-Methoden von 2012 bis 2017 provisorisch wieder für die obligatorische Grundversicherung der Krankenkassen zuzulassen. Es geht um Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Neuraltherapie und Phytotherapie.

Dass meiner Ansicht nach Phytotherapie mit guten Gründen gar nicht zur Komplementärmedizin gehört, sondern zur Naturheilkunde, habe ich schon an anderer Stelle dargelegt.

Siehe:

Gehört Phytotherapie zur Komplementärmedizin?

Komplementärmedizin – ein fragwürdiger Begriff

Naturheilkunde – was ist das?

Die provisorische Zulassung begründet Bundesrat Burkhalter damit, dass die vom Gesetz vorgeschriebene Wirksamkeit der fünf Komplementärmethoden nicht belegt sei, was weitere Abklärungen nötig mache.

Wie steht es dabei mit der Phytotherapie?

Ist die Wirksamkeit der Phytotherapie nun wissenschaftliche belegt oder nicht?

Mit Verlaub: Nur schon diese Fragestellung scheint mir irgendwie bescheuert.

Es gibt Heilpflanzen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist.

Und es gibt Heilpflanzen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist.

Genauer noch: Es gibt bestimmte Zubereitungen aus Heilpflanzen, die belegt sind, andere Zubereitungen aus der gleichen Heilpflanze sind nicht belegt.

Wie bitteschön soll also jemand den Schluss ziehen, dass Phytotherapie generell (!) wirksam ist oder nicht? Das ist meines Erachtens undifferenzierter Schabernack.

Heilpflanzen-Zubereitungen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist, werden im übrigen schon bisher von der Grundversicherung bezahlt, wenn ein Arzt oder eine Ärztin sie verschreibt.  Deshalb sehe ich immer noch keinen Nutzen für Patientinnen und Patienten, wenn Phytotherapie nun (provisorisch) in die Grundversicherung kommt – aber das habe ich ebenfalls schon an anderer Stelle dargelegt.

Siehe:

Phytotherapie als Komplementärmedizin-Methode in die Grundversicherung – was bringt’s?

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Winterthur, Zürich, Schweiz, Phytotherapie-Ausbildung, Krankenpflege,

Komplementärmedizin provisorisch wieder in der Grundversicherung

Mittwoch, Januar 12th, 2011

Gesundheitsminister Didier Burkhalter hat entschieden, fünf Methoden der Komplementärmedizin – Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Neuraltherapie, Phytotherapie – provisorisch von 2012 – 2017 wieder in die Grundversicherung aufzunehmen.

http://www.news.admin.ch/dokumentation/00002/00015/?lang=de&msg-id=37173

Was folgt daraus?

Im Bereich der Phytotherapie werden Patientinnen und Patienten meines Erachtens von diesem Entscheid gar nichts profitieren. Die Forderung „Phytotherapie in die Grundversicherung“ war und ist meiner Ansicht nach leere populistische Rhetorik.

Siehe:

Phytotherapie als Komplementärmedizin-Methode in die Grundversicherung – was bringts?

Fachlich spricht meines Erachtens sowieso alles dafür, dass Phytotherapie gar nicht zur Komplementärmedizin gehört, sondern zur Naturheilkunde.

Siehe:

Gehört Phytotherapie zur Komplementärmedizin?

Naturheilkunde – was ist das?

Dass Phytotherapie in diesem 5er-Paket als Komplementärmedizin-Methode daher kommt, dürfte zusammenhängen mit fehlenden Detailkenntnissen der Parlamentsmitglieder und einer cleveren Lobbying-Strategie der pauschalen Komplementärmedizin-Befürworter.

Nun kann man also – nicht zuletzt dank engagiertem Einsatz der Sozialdemokratischen Partei, der Grünen Partei und der Stiftung für Konsumentenschutz – den Kampf gegen die anthroposophischen Widersachermächte Ahriman und Luzifer über die Grundversicherung abrechnen.

Siehe:

Anthroposophische Pflege – offene Fragen

Und Behinderte können endlich wieder mit Anthroposophischer Medizin via Grundversicherung ihr schlechtes Karma verbessern. Denn Krankheit und Behinderung sind nach anthroposophischer Vorstellung Folge von moralischem Versagen in einem früheren Leben. Lügenhaftigkeit bringt geistige Behinderung…..

Kritische Anmerkungen zur Anthroposophischen Medizin

Kritische Fragen zur Förderung der Anthroposophischen Medizin

Schön, dass ich vielleicht bald meine durch moralisches Versagen in einem früheren Leben erworbene Sehschwäche via Grundversicherung durch Augenheileurythmie angehen kann. Pech nur, dass die Grundversicherung Kontaktlinsen und Brillen neuerdings nicht mehr zahlt. Aber die sind ja sowieso nur Symptombekämpfung, während eine anthroposophische Karmatherapie natürlich an die Ursache geht.

Von einem öffentlichen Engagement der Sozialdemokratischen Partei, der Grünen Partei oder der Stiftung für Konsumentenschutz gegen die Streichung von Brillen und Kontaktlinsen ist mir nichts zu Ohren gekommen.

Sie setzen sich lieber für die Bezahlung einer Karmatherapie und für den Kampf gegen Ahriman und Luzifer via Grundversicherung ein. So kann man sich täuschen – dachte ich doch, das seien konsumentenfreundliche und behindertenfreundliche Organisationen….

Die provisorische Aufnahme der fünf Komplementärmedizin-Methoden eröffnet jetzt aber die Möglichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der anthroposophischen Karmatherapie und des Kampfes gegen die anthroposophischen Widersachermächte genauer unter die Lupe zu nehmen. Bei den PEK-Studien wurden diese Fragen ja ausgeklammert.

Siehe:

Komplementärmedizin – Fragwürdige PEK-Studie zur Wirksamkeit

Ich bin gespannt auf die Ergebnisse.

Wenn diese Provisoriumszeit tatsächlich zu einer seriöseren und differenzierteren Auseinandersetzung mit den Fragen rund um die Komplementärmedizin führt, hat sie durchaus ihren Sinn. Von den Politikerinnen und Politikern wünsche ich mir im Umgang mit diesem Thema weniger Populismus und dass sie nicht nur schöne Schlagworte verwenden, sondern sich mit konkreten Inhalten befassen. Dann würden sie vielleicht merken, wie komplex, heterogen und zum Teil auch sehr fragwürdig das Terrain Komplementärmedizin ist.

Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde

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Politik macht Druck für die Komplementärmedizin

Freitag, Januar 7th, 2011

Unter diesem Titel berichtete die NZZ am Sonntag vom 26. Dezember 2010 über die Auseinandersetzungen um die Aufnahme von fünf Verfahren der Komplementärmedizin – Traditionelle Chinesische Medizin, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie, Homöopathie, Neuraltherapie – in die Grundversicherung der Krankenkassen.

Sowohl die politischen Statements also auch die Medienberichterstattung sind bei diesem Thema über weite Strecken irreführend.

So schreibt beispielsweise die NZZ am Sonntag:

„Die Pflanzenheilkunde wird seit 2005 nicht mehr aus der Grundversicherung bezahlt“

Mir konnte bisher niemand sagen, welche Leistungen im Bereich Phytotherapie / Pflanzenheilkunde denn seit 2005 nicht mehr aus der Grundversicherung bezahlt werden, und welche Leistungen neu wieder übernommen würden, falls Phytotherapie in die Grundversicherung aufgenommen würde.

Die Forderung nach Aufnahme der Phytotherapie in die Grundversicherung ist meiner Ansicht nach hohle populistische Rhetorik.

Siehe auch:

Phytotherapie als Komplementärmedizin-Methode in die Grundversicherung – was bringt’s?

Dass vor allem die Sozialdemokratische Partei, die Grüne Partei und die Stiftung für Konsumentenschutz, von denen ich eigentlich eine ernsthafte Politik erwartet hätte, die Öffentlichkeit mit derartigen Leerforderungen an der Nase herumführen, finde ich einigermassen irritierend. Und auch seriöse Medien wie die NZZ am Sonntag stellen kaum kritische Fragen zu den teilweise sehr einseitigen Darstellungen der Komplementärmedizin-Lobby.

Mir scheint es sehr befremdlich, dass die politische Diskussion zu diesem Thema fast ausschliesslich an gut tönenden Schlagworten wie “Komplementärmedizin” hängen bleibt, aber kaum je konkret wird und schon gar nicht differenziert zwischen einzelnen Methoden.

Seriöse Politik stelle ich mir anders vor.

Siehe auch:

Komplementärmedizin – ein fragwürdiger Begriff

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Tamiflu – nicht wirksamer als Placebo?

Samstag, Januar 1st, 2011

Der „Tages-Anzeiger“ berichtete am 18. Dezember 2010 über eine Übersichtsarbeit der Cochrane Collaboration unter Leitung des britischen Epidemiologen Tom Jefferson, wonach die systematische Auswertung von Doppelblind-Studien ergeben habe, dass das Grippemittel Tamiflu bezüglich Vermeidung schwerwiegender Komplikationen wie Lungenentzündung nicht besser wirke als ein Scheinmedikament (Placebo).

http://www.tagesanzeiger.ch/wissen/medizin-und-psychologie/Der-TamifluMythos-/story/13929775

Sollte diese Kritik zutreffen, wäre dies nach den riesigen weltweiten Tamiflu-Umsätzen meines Erachtens ein ziemlicher Skandal. Allerdings muss dazu auch gesagt werden, dass die Überprüfung und allenfalls Korrektur früherer Studien in der wissenschaftlichen Medizin kein aussergewöhnliches Vorgehen ist. Dass sie Irrtümer erkennen und korrigieren kann, zeichnet Wissenschaft geradezu aus – im Gegensatz zu dogmatischen Heilsystemen,   die absurder weise auch noch stolz auf ihre Unwandelbarkeit durch die Jahrhunderte sind. Es wäre aber die Frage zu stellen, ob die Arzneimittelbehörden bei der Zulassung und die Gesundheitsbehörden beim Einkaufen von Tamiflu genau genug hingeschaut haben.

Viel problematischer als die Kritik, Tamiflu wirke laut den vorliegenden Studien nicht besser als Placebo, scheint mir allerdings ein anderer Punkt: Tom Jefferson kritisierte bereits im Dezember 2009, dass der Tamiflu-Hersteller Roche nicht alle Studiendaten veröffentlicht habe. Das birgt die Gefahr, dass Studienergebnisse falsch dargestellt und interpretiert werden können, dass sie also „geschönt“ werden. Auf ein Angebot von Roche – Zugang zu den Daten gegen Zusicherung  von Stillschweigen – ging die Cochrane Collaboration verständlicherweise nicht ein.

Der amerikanische Philosoph John Dewey (1859-1952) formulierte sehr prägnant „das erste Erfordernis des wissenschaftlichen Verfahrens – nämlich volle Öffentlichkeit der Materialien und Prozesse“.

(in: Erfahrung, Erkenntnis und Wert, S. 314, Suhrkamp 2004)

Trifft die Kritik von Tom Jefferson zu, dass Roche die Studiendaten zu Tamiflu nicht vollständig publiziert hat und sich vollständiger Transparenz verweigert, so verabschiedet sich der Konzern an diesem Punkt aus dem wissenschaftlichen Prozess. Konsequenterweise müsste dann Tamiflu zu jenen Bereichen der Komplementärmedizin gerechnet werden, die sich ebenfalls einer fundierten Überprüfung durch Doppelblind-Studien entziehen wollen – zum Beispiel mit dem fragwürdigen Argument, „individuelle“ Therapien könnten nicht mit Doppelblind-Studien überprüft werden.

Allerdings wäre eine Umteilung von Tamiflu in den Bereich Komplementärmedizin auch nicht zielführend. Da Präparate aus Homöopathie und Anthroposophischer Medizin vom Wirksamkeitsnachweis durch Doppelblind-Studien schon zum vorneherein pauschal befreit sind, würde es die Diskussion, wie sie jetzt um Tamiflu geführt wird, so dann wohl auch nicht mehr geben.

Siehe dazu:

Bundesamt für Gesundheit: Nebulöse Bevorzugung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin

Ob Komplementärmedizin, wissenschaftlich orientierte Medizin, Pharmaindustrie – es sollten meiner Ansicht nach für alle die gleichen Anforderungen gelten:

- Volle Öffentlichkeit der Materialien und Prozesse, wie es unter anderem John Dewey forderte.

Alle Studien zu einem Thema müssen vollständig auf dem Tisch liegen – nicht nur diejenigen mit für den Hersteller positivem Resultat.

- Kritische Überprüfung von Heilungsversprechungen auch durch Doppelblind-Studien.

Qualitativ hochstehende Doppelblind-Studien sind die beste zur Verfügung stehende Möglichkeit,  Irrtümern auf die Spur zu kommen. Festzuhalten bleibt dabei allerdings, dass auch Doppelblind-Studien zu widersprüchlichen Ergebnissen kommen können. Aus diesem Grund macht zum Beispiel die Cochrane Collaboration Übersichtsstudien (Metastudien), in welchen aus mehreren Studien besser abgestützte Schlussfolgerungen gezogen werden können. Und selbst bei Metastudien können die Resultate widersprüchlich sein….

Mit anderen Worten: Aus Studien ergibt sich nur eine Annäherung an die Wahrheit, nicht aber die endgültige, unumstössliche, umfassende Wahrheit – im Gegensatz zu dogmatischen Heilsystemen, die sich immer in der vollen, endgültigen Wahrheit wähnen.

Was tun, wenn Doppelblind-Studien fehlen?

Zu vielen Bereichen medizinischer oder komplementärmedizinischer Behandlung liegen allerdings gar keine Doppelblind-Studien vor. Manchmal fehlen zum Beispiel Geldgeber, weil das entsprechende Verfahren oder Präparat nicht lukrativ ist.

Fehlende Doppelblind-Studien sind daher nicht gleichzusetzen mit fehlender Wirksamkeit, doch sollten Aussagen zu Heilwirkungen bei fehlenden Doppelblind—Studien zurückhaltender formuliert und noch kritischer hinterfragt werden. Konsumentinnen und Konsumenten müssten zudem in Apotheken und Drogerein transparenter darüber informiert werden, wenn ihnen Produkte empfohlen werden, bei denen keinerlei positive Studien zur Wirksamkeit vorliegen. Den Konsumentinnen und Konsumenten werden viel zu viele Produkte mit hoch fragwürdiger Wirksamkeit verkauft – auch bei Naturheilmitteln.

Ich bin zudem überzeugt davon, dass Doppelblind-Studien sich auch eignen zur Überprüfung der Wirksamkeit von Präparaten und Verfahren aus der Komplementärmedizin. Natürlich bildet eine solche Studie nicht den Praxisalltag einer Therapie ab. Sie erfasst nicht 1  : 1 den therapeutischen Kontext, zum Beispiel die therapeutische Beziehung. Sie versucht genau davon abzusehen und so gut wie möglich nur die Wirksamkeit des Medikaments zu erfassen. Das reisst die therapeutische Situation quasi auseinander. Trotzdem und im Bewusstsein um diese Einschränkung braucht es Doppelblind-Studien, weil sie als Instrument zur Entdeckung von Irrtümern unverzichtbar sind. Unzählige Irrtümer in Medizin und Komplementärmedizin konnten nur durch Doppelblind-Studien korrigiert werden, als Beispiel seien nur die Risiken der Hormonsersatztherapie von Frauen in den Wechseljahren erwähnt, die dank einer grossen Studie erkannt wurden. Meiner Ansicht nach ist es nötig, die „Würde“ der Doppelblind-Studie auch gegen Diffamierungen aus der Komplementärmedizin in Schutz zu nehmen. Solche Diffamierungen dienen meinem Eindruck nach vor allem dazu, ein Präparat oder eine Methode gegen kritische Einwände zu immunisieren. Auch der Einwand, dass „individuelle“ Therapien wie die Homöopathie sich nicht mit Doppelblind-Studien überprüfen lassen, zieht meines Erachtens nur sehr beschränkt. Selbstverständlich lässt sich eine Studie so konzipieren, dass auf die individuelle Verordnung Rücksicht genommen wird. Man kann zum Beispiel 300 Kinder mit Asthma zu erfahrenen Homöopathinnen und Homöopathen schicken, die dann jeweils ein individuelles homöpathisches Mittel verschreiben. Beim Bezug der Präparate in der Apotheke wird dann per Zufall entschieden ( = Randomisierung), ob der betreffende Patient Placebos erhält oder das zu testende Mittel (= Verum). Homöpathie-Studien mit dieser Struktur wurden schon viele durchgeführt.

Für Medikamente der Phytotherapie steht gar nicht in Frage, dass sie durch Doppelblind-Studien überprüft werden können. Ein schwieriger Punkt in der Phytotherapie-Forschung ist, dass sehr überwiegend nur Studien vorliegen zu Extraktpräparaten, kaum aber zu Pflanzentinkturen und Kräutertees. Das hängt damit zusammen, dass Forschungsgelder fast nur von Herstellern von Pflanzenextrakten locker gemacht werden. Solche Extrakt-Herstellungsverfahren lassen sich patentieren und die Forschungsresultate gelten so nur für den jeweiligen untersuchten Extrakt. Das ist ein Anreiz für Forschung, der bei Pflanzentinkturen und Kräutertees weitgehend fehlt.

Bei den Extraktpräparaten allerdings hat die Phytotherapie-Forschung qualitativ und quantitativ sehr zugelegt in den letzten zehn Jahren. Wer sich offen mit dieser Forschung auseinandersetzt, muss jedoch damit umgehen können, dass auch widersprüchliche Resultate auftreten. So gibt es zu Heilpflanzen-Extrakten aus Weissdorn, Ginkgo, Mönchspfeffer etc. immer wieder sowohl positive als auch negative Studienergebnisse. Daraus sorgfältige, differenzierte Schlüsse zu ziehen – und nicht nur auf positive oder negative Ergebnisse fixiert zu sein – ist ein Kernthema fundierter Professionalität. Wer nämlich nur positive Studien zur Kenntnis nimmt, ist ein „Missionar“ oder Propagandist. Wer nur negative Ergebnisse beachtet, ein „Anti-Missionar“ oder Anti-Propagandist.

Beide machen es sich zu einfach, weil sie sich die differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema ersparen. Und sie lassen sich  einfangen vom behaglichen, aber trügerischen Gefühl eindeutiger Gewissheit.

Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde

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Phytotherapie als Komplementärmedizin-Methode in die Grundversicherung – was bringt’s?

Montag, Dezember 13th, 2010

Letzte Woche wurde bekannt, dass die Eidgenössische Leistungskommission (ELGK) dem Bundesrat empfiehlt, fünf Methoden der Komplementärmedizin nicht wieder in die obligatorische Grundversicherung aufzunehmen. Gemäss Entscheid der ELGK genügen die zur Diskussion stehenden Methoden Homöopathie,  Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie den Anforderungen des Krankenversicherungsgesetzes nicht. Dieses verlangt Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Der Entscheid wurde von Befürwortern der Komplementärmedizin im Parlament heftig kritisiert.

Entscheiden muss nun Bundesrat und Gesundheitsminister Didier Burkhalter.

Für die Phytotherapie wirft dies einige Fragen auf.

1. Was bringt es den Patientinnen und Patienten, wenn Phytotherapie in die Grundversicherung aufgenommen würde?

Mir ist ein Nutzen nicht ersichtlich. Heute läuft es so:

Die Ärzte oder Ärztinnen machen eine normale medizinische Anamnese und Diagnostik, denn Phytotherapie hat keine eigene Diagnostik.

Dann wird entschieden, anstelle eines synthetischen Arzneimitttels ein pflanzliches zu verschreiben. Ist die Wirksamkeit dieses Phytotherapeutikums belegt, zahlt es die Grundversicherung bereits heute. Daran würde sich auch nach einer Aufnahme in die Grundversicherung nichts ändern.

Dem Entscheid von Bundesrat Didier Burkhalter kann man daher aus Sicht der

Phytotherapie meines Erachtens sehr gelassen entgegen sehen.

Hier stellt sich die Frage, weshalb überhaupt die Integration von Phytotherapie in die Grundversicherung gefordert wird, wenn doch reale Vorteile für Patientinnen und Patienten nicht ersichtlich sind.

Diese Forderung ist meines Erachtens tatsächlich leer, sie hat keinen Inhalt, aber sie kommt offenbar im „Volk“ gut an (weil das „Volk“ nicht weiss, dass es um nichts geht). Wenn Politikerinnen und Politiker Forderungen aufstellen, die inhaltsleer, aber wohl tönend sind, dann liegt die Vermutung sehr nah, dass wir es mit Populismus zu tun haben. Parlamentmitglieder wie Ständerat Rolf Büttiker (FDP, SO) und Nationalrätin Yvonne Gilli (Grüne, SG) kritisierten den Entscheid der ELGK heftig. In der Sendung „Rendez-vous“ von Radio DRS (8. 12. 2010) sprach Gilli von Skandal und streute Verdächtigungen, ohne sie zu belegen, und Büttiker verstieg sich gar zum Ausdruck „Stahlhelmentscheid“. Fundierte Argumente waren keine zu hören.

Woher kommt dieser Anflug von Fanatismus, Missionarismus und Kriegsrhetorik? Gilli und Büttiker sollten meiner Ansicht nach aufhören mit den schönen populistischen Schlagworten und auf eine inhaltliche Diskussion über die fünf Methoden einsteigen, wenn sie schon der ELGK jede Kompetenz absprechen.

2.  Gehört die Phytotherapie überhaupt zur Komplementärmedizin?

Meiner Ansicht nach nein. Phytotherapie gehört m. E. zur Naturheilkunde. Phytotherapie basiert auf einer medizinischen Diagnostik und sie ist in ihrem Kern kompatibel mit medizinischem Denken und Handeln. Fachliche Argumente für eine Zuordnung der Phytotherapie in die Komplementärmedizin sehe ich keine.

Siehe auch:

Gehört Phytotherapie zur Komplementärmedizin?

Naturheilkunde – was ist das?

Hier stellt sich die Frage, weshalb Phytotherapie in dieses „Fünfer-Päckli“ mit dem Etikett „Komplementärmedizin“ überhaupt aufgenommen wurde.

Meines Erachtens handelt es sich dabei um einen abstimmungstaktischen Entscheid und um geschicktes Lobbying. Phytotherapie ist von den fünf Methoden aus einem wissenschaftlichen Blickwinkel betrachtet am plausibelsten,  weltanschaulich neutral und in der Bevölkerung sind Heilpflanzen-Anwendungen gut verankert.

Die Integration der Phytotherapie wirkt sich gut aus auf die Glaubwürdigkeit des „Fünfer-Päckli“.

Die Auseinandersetzung über die Integration der Komplementärmedizin ist zu führen, weil der Wunsch in der Bevölkerung  offensichtlich ist. Aber nicht einfach über Schlagworte wie „Skandal“ oder „Stahlhelmentscheid“. Und auch nicht nur mit pauschalen, gut tönenden, aber fragwürdigen Begriffen wie „Komplementärmedizin“    (siehe dazu: Komplementärmedizin – ein fragwürdiger Begriff ).

Sondern konkret, inhaltlich und differenziert – bezogen auf die einzelnen Methoden. Denn die Komplementärmedizin als Methode gibt es nicht, der Begriff ist ziemlich fiktional. Unter diesem positiv besetzten Label segeln unterschiedlichste Verfahren, Weltbilder, Ideologien etc. Wer pauschal behauptet, dass die Komplementärmedizin wirksam und zweckmässig ist, blendet jedenfalls ziemlich viel aus.

Zudem wäre eine vertiefte Diskussion nötig über die Gründe für das zunehmende Bedürfnis nach Komplementärmedizin. Die liegen nämlich nicht einfach in den Defiziten der Medizin. Wer die Ursachen derart einseitig sieht, hätschelt Feindbilder. Nötig wäre beispielsweise eine Auseinandersetzung mit unseren Ansprüchen im Bereich von Krankheit und Gesundheit und mit den gesellschaftlichen und kulturellen Ursachen für die grosse Nachfrage nach „Komplementärmedizin“. „Komplementärmedizin“ deckt beispielsweise oft unerfüllte Sinnbedürfnisse. Über die Art und Weise, wie mit „Komplementärmedizin“ Sinnbedürfnisse gedeckt werden – und über allfällige daraus entstehende positive oder negative Nebenwirkungen – sollte meines Erachtens nachgedacht und diskutiert werden.

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