Archive for April, 2011
Samstag, April 30th, 2011
Auch wenn nicht gerne darüber geredet wird: Rund die Hälfte der Bevölkerung leidet an Hämorrhoiden. Dabei handelt es sich bei den Betroffenen im Gegensatz zur chronisch venösen Insuffizienz (CVI, Venenschwäche) in der Mehrzahl um Männer.
Gute Erfahrungen mit dem Einsatz eines Venenpräparats bei Hämorrhoidalleiden und Perianalthrombosen hat Dr. Brita Larenz in ihrer Praxis gesammelt.
Aus ihrer Praxis berichtet Brita Larenz über mehrere Fälle, in denen Patienten aufgrund ihres Venenleidens ein Venenmittel bekamen und im Laufe der Behandlung — eher beiläufig — von einer Besserung ihrer Hämorrhoiden-Beschwerden berichteten.
So nahm zum Beispiel ein 48-jähriger Mann mit rechtsseitiger Seitenastvarikosis, Hämorrhoidenverödung und wiederkehrenden Analfissuren auf Anraten seiner Ehefrau vor einer erneut anstehenden Hämorrhoiden-Operation täglich 2 x 1 Tablette eines Weinlaubpräparates ein. Der Patient hatte schon bei einer Analfissur-Operation gute Erfahrungen mit diesem OTC-Präparat gemacht. Nach der aktuellen Operation hatte er ebenfalls weniger Beschwerden.
Bei Perianalthrombosen, von denen oft auch jüngere Patienten betroffen sind, die noch nie unter Hämorrhoidalbeschwerden litten, hat die Ärztin ebenso gute Erfahrungen gemacht. Ein Beispiel dafür sei eine 40-jährige, hypertone Patientin mit Diabetes mellitus Typ 2, mit linksseitiger Stammvarikosis und wiederkehrenden Perianalthrombosen. Sie trage nach Doppler-Untersuchung regelmäßig Kompressionsstrümpfe und nehme seit einem Jahr ebenfalls ein pflanzliches Venenmittel. Perianalthrombosen seien seitdem nicht mehr aufgetreten.
Diese Beobachtungen aus der Praxis seien alleine sicher nicht repräsentativ, so die Ärztin, auch wenn alle danach befragten Patienten einmütig von einer subjektiven Besserung ihrer Hämorrhoiden-Beschwerden berichteten. Sie fragt daher ihre Fachkollegen, ob es sich dabei tatsächlich nur um Einzelfälle handele, oder ob es hier einen Zusammenhang gebe, der wissenschaftlich genauer untersucht werden sollte, da er von Nutzen für die Therapie sein könnte.
Dr. Brita Larenz schildert dann, wie sich solche positiven Effekte von Venenmitteln auf Hamorrhoidenleiden erklären lassen:
„Die in pflanzlichen Venenmitteln enthaltenen bioaktiven Wirkstoffe, z. B. die Flavonoide aus dem Extrakt des Roten Weinlaubs oder die Saponine der Rosskastanie. Sie haben bekanntermaßen antiinflammatorische (entzündungshemmende, M.K.), ödemprotektive und das Endothel stabilisierende Eigenschaften. Das wurde in klinischen Studien belegt. Auch ein direkter, stärkender Effekt auf die Mikrozirkulation wurde nachgewiesen. Warum sollten sich diese Wirkungen auf das Venengewebe der Beine beschränken? Schließlich handelt es sich auch beim Hämorrhoidalleiden um ein chronisch entzündliches Geschehen, das von antiinflammatorischen Stoffen profitieren könnte. Mikrothromben entstehen, wenn die Mikrozirkulation gestört ist. Auch die CVI entsteht nicht durch Degeneration der großen Venen, sondern die Erkrankung beginnt in den kleinen Körpervenen. Genau dort setzt die Wirkung dieser Pflanzenextrakte an.“
Quelle:
Zeitschrift: Der Hausarzt 2011; 48 (2): 39
http://www.springermedizin.de/mit-venenmitteln-gegen-haemorrhoiden/334544.html
Kommentar & Ergänzung:
Über einen möglichen positiven Effekt von Venenpräparaten auf Hämorrhoidenleiden wird in der Phytotherapie immer wieder nachgedacht und es werden auch entsprechende Therapieversuche gemacht, obwohl der Nutzen nicht nachgewiesen ist.
Dr. Brita Larenz weißt zurecht darauf hin, dass Einzelfallbeobachtungen nur beschränkte Aussagekraft haben. Ihr Vorgehen ist dabei absolut vorbildlich:
Wer interessante Einzelfallbeobachtungen macht, soll diese anderen Fachleuten mitteilen und fragen, ob sie ähnliche Erfahrungen kennen. Verdichten sich so die Hinweise auf eine positive Wirkung, so können wissenschaftliche Untersuchungen aufgegleist werden, um eine allfällige Wirksamkeit oder Unwirksamkeit zu dokumentieren, und damit die Frage so gut wie möglich genauer zu klären.
Allzu oft werden nämlich Einzelbeobachtungen vorschnell als Tatsachen dargestellt und in die Welt hinaus posaunt.
Daher nehme ich diesen Bericht sehr interessiert zur Kenntnis. Er stützt meine eigene Ansicht betreffend einer positiven Wirkung von Venenpräparaten auf der Basis von Rosskastanien-Extrakt oder Weinlaub-Extrakt (oder von Buchweizenkraut) zur Linderung von Hämorrhoidenleiden. Und ich bin mir dabei aber auch bewusst, dass dieser Effekt noch weiter untersucht werden muss, bis er als gesichert gelten kann.
Auch wenn die Beschreibung von möglichen Wirkungsmechanismen, welche Dr. Brita Larenz am Schluss des Textes gibt, fachlich sehr fundiert und plausibel ist.
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
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Samstag, April 30th, 2011
Die österreichische „Presse“ bringt einen Beitrag zur Klärung der Verwirrung um ein angebliches Heilpflanzenverbot in der EU und zur Petition, die dagegen lanciert wird. Hier die wichtigsten Informationen aus diesem Betrag (Zitate kursiv):
Die EU wolle alternative Heilmittel verbieten, behaupten verschiedene Internetkettenbriefe. Tatsächlich wird deren Zulassung einfacher, jedoch teuer. Die langjährige Verwendung als Medizin muss allerdings belegt werden.
„Misteltee, Brennnesseltee, Mariendistel-forte-Dragees mit Artischocke: All das sind traditionelle pflanzliche Arzneimittel, die man in österreichischen Apotheken kaufen kann. Das war bisher so. Und das bleibt auch nach dem kommenden Sonntag so, wenn die siebenjährige Übergangsfrist zur Anwendung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2004 abgelaufen ist.
Diese Vorschrift, in Österreich seit dem Jahr 2006 im Arzneimittelgesetz umgesetzt, sorgt derzeit in diversen alternativen Internetforen für Panik vor der ‚geldgierigen Pharmaindustrie’ und dem ‚Regulierungswahn’ der Kommission.“
Die „Presse“ bringt vor allem eine Stellungnahme von Reinhard Länger, einem der besten Kenner der Heilpflanzen und auch des Heilpflanzen-Marktes.
„Dabei sei besagte EU-Regel eigentlich gerade für die Hersteller pflanzlicher Arzneien ein großer Fortschritt, sagt Universitätsdozent Reinhard Länger vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zur ‚Presse’: ‚Diese EU-Richtlinie öffnet ein neues Tor für traditionelle pflanzliche Arzneimittel.’ Denn wer seinen Blasentee künftig als Heilmittel verkaufen will, muss im Gegensatz zu den Pharmakonzernen keine klinischen Tests durchführen. Er muss nur nachweisen, dass das Mittel seit mindestens 30 Jahren medizinisch verwendet wird, die angepriesene heilende Wirkung plausibel ist und es zu keiner Gesundheitsgefährdung kommt.
Die langjährige Verwendung als Medizin lässt sich durch einen Blick in die ‚Rote Liste’ belegen, das seit dem Jahr 1933 geführte deutsche Arzneimittelverzeichnis. Die Plausibilität der heilenden Wirkung lässt sich durch einen Blick darauf belegen, ob das Mittel während der 30-Jahres-Zeitspanne stets im selben Anwendungsgebiet verwendet wurde, erklärte Länger. ‚Denn wenn es nicht irgendwie wirken würde, gäbe es das nicht mehr.’“
Die Medizingeschichte zeigt hier allerdings, dass auch völlig wirkungslose Heilmittel über Jahrhunderte im Gebrauch waren. Das zeigt zum Beispiel ein Besuch im Pharmazie-historischen Museum in Basel. Aus der Tatsache, dass ein Heilmittel schon lange im Gebrauch ist, kann man nicht schliessen, dass es auch wirksam ist. Viele Krankheiten bessern dauerhaft oder temporär auch von selbst. Wir nun ein Heilmittel angewendet, so wird die Besserung sehr häufig fraglos dem Medikament zugeschrieben.
Siehe dazu auch:
Komplementärmedizin: Wer heilt hat Recht?
„Etwaige gesundheitliche Nachteile der pflanzlichen Inhalte wiederum sollten jedem Botaniker bekannt sein.“
Na, das scheint mir etwas abwegig. Botaniker sind nicht unbedingt Spezialisten für allfällige gesundheitliche Nachteile von Pflanzen, vor allem nicht, wenn es sich um aussereuropäische Heilpflanzen handelt. Da sind Toxikologen in der Regel kompetenter. Es zeigt sich aber auch immer wieder, dass bei Pflanzen Giftwirkungen auftreten können, von denen auch Fachleute überrascht sind.
„Für außereuropäische Mittel (etwa Präparate der Traditionellen Chinesischen Medizin oder Ayurveda-Kuren) gilt, dass sie zumindest 15 Jahre lang in der EU gebräuchlich sein mussten. Wer all das erfüllt und schon bisher in Österreich als Lieferant zugelassen war, konnte bis 30. Oktober 2010 bei der Bundesagentur beantragen, seine Ware weiterhin als Arzneimittel verkaufen zu dürfen. Für 73 der bisher in Österreich 743 zugelassenen Mittel trifft das zu. Für 124 Produkte wurde kein Neuantrag gestellt. 546 weitere Produkte waren zwar zugelassen, sind aber mittlerweile nicht mehr auf dem Markt.“
Den nächsten Abschnitt betitelt die „Presse“ mit dem Satz:
Es geht ums Geld
„Die Crux dabei: Wer eine Neuzulassung begehrt, muss tief in die Tasche greifen. 2800 Euro fallen an Gebühr bei der Bundesagentur an, und mindestens 50.000 Euro kosten die Nachweise, dass das Pflanzenmaterial die Grenzwerte für Schwermetalle, Pestizide und Herbizide einhält, die Pillen haltbar sind und wirklich jede davon dieselbe Menge an Wirkstoff enthält.”
Für einen kleinen Hersteller mit kleinen Stückzahlen sind 50 000 Euro natürlich viel Geld. Andererseits muss aber auch festgehalten werden, dass viele Firmen mit Naturheilmittel auch viel Geld verdienen. Das ist nicht mehr nur einfach die engagiert-alternative Szene, die da am Werk ist. Dass Grenzwerte von Schwermetallen und Pestiziden überprüft werden müssen, ist meines Erachtens selbstverständlich. Gerade Naturheilmittel aus China oder Indien sind mit Schwermetallen und Pestiziden oft massiv belastet. Und dass die Prüfkosten einfach der Staatskasse übergeben werden, ist auch keine Lösung. Das würde bedeuten, dass die Gewinne den Herstellern zukommen, während die Allgemeinheit den Aufwand trägt.
Dazu kommt dann noch, dass sich die Hersteller traditioneller Heilmittel die Kosten für das Erbringen des Wirksamkeitsnachweises sparen können.
Dass man über die Angemessenheit dieser 50 000 Euro aber unterschiedlicher Meinung sein kann, scheint mir klar. Darüber soll und darf diskutiert und gestritten werden.
Positiv ist an diesem Punkt, dass deutlich wird:
Es geht nicht um ein „Heilpflanzenverbot“, wie diese unsägliche Petition irreführenderweise suggeriert, sondern um die Kosten der Zulassungsverfahren.
Zum Schluss geht der „Presse“-Artikel auf den Unterschied zwischen Arzneimittel und Nahrungsergänzung ein:
„Bloß: Wer die neue Zulassung nicht bezahlen will, darf lediglich sein Mittel nicht mehr als ‚Arznei’ verkaufen. Wer sparen will, verkauft seine Ware als Nahrungsergänzungsmittel. Dafür gelten die lockereren Regeln des Lebensmittelrechts. Genau das tun viele Hersteller, sagte Länger: ‚Die Tendenz geht sicher in diese Richtung.’“
Nahrungsergänzungsmittel dürfen keine Heilwirkung für sich beanspruchen, zum Beispiel in der Werbung, und sie müssen daher selbstverständlich auch keine Wirkung belegen.
Quelle:
http://diepresse.com/home/gesundheit/653643/Aufregung-um-HeilkraeuterRegistrierung?_vl_backlink=/home/gesundheit/index.do
Weitere Informationen:
Eigene Beiträge:
- Unsinnige Petition gegen angebliches Heilpflanzenverbot der EU
- Naturheilkunde: Irreführende Petition gegen angebliches Heilpflanzenverbot in der EU
- Zur Petition gegen angebliches Heilpflanzenverbot in der EU 2011 – mehr Fakten, weniger Demagogie
- Angebliches Heilpflanzenverbot der EU: Immer noch viel Aufregung ohne konkreten Anlass
http://hoax-info.tubit.tu-berlin.de/hoax/thmpd.shtml
Stellungnahme des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker e. V.
Stellungnahme Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
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Samstag, April 30th, 2011
Pflanzliche Sterine oder Phytosterole, mit denen diverse Nahrungsmittel wie Margarine oder Milchprodukte angereichert werden, haben nicht nur keinerlei nachgewiesenen Nutzen für die Herzgesundheit, sondern könnten eventuell sogar eine negative Wirkung haben. Bevor Lebensmittel mit Phytosterolen empfohlen werden könnten, seien mehr Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit notwendig, forderten Fachleute auf der 77. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie.
Ein Grund für den Zweifel der Wissenschaftler an der Sinnhaftigkeit von mit Pflanzensterinen angereicherten Lebensmitteln: Es existiert kein Nachweis dafür, dass die mögliche cholesterinsenkende Wirkung der Phytosterole einen messbaren Nutzen für die Herzgesundheit hat. „Statine hemmen die HMG-CoA-Reduktase, das Geschwindigkeits-bestimmende Enzym der körpereigenen Cholesterinsynthese in der Leber und senken dadurch das Cholesterin im Blut. Große klinische Studien haben bewiesen dass Statine das Risiko von Herzkreislauferkrankungen senken“, erklärte Dr. Oliver Weingärtner (Universität des Saarlandes, Homburg/Saar). „Für das Konzept der Cholesterinresorptionshemmung durch Nahrungsmittelsupplementation mit Phytosterolen liegen dagegen keine belastbaren Studienergebnisse vor, die die Wirksamkeit im Hinblick auf Patienten-relevante klinische Endpunkte wie zum Beispiel Schlaganfall- oder Herzinfarktrisiko belegen.“
Dazu komme, so der Fachmann, ein Dosisproblem: „Soll durch Phytosterine aus der Nahrung das Cholesterin tatsächlich um zehn Prozent reduziert werden, so wären Mengen von zwei Gramm und mehr pro Tag nötig“, sagt Dr. Weingärtner. „Um das über Obst und Gemüse zu erreichen, müssten beispielsweise 425 Tomaten, 150 Äpfel, oder 11 Tassen Erdnüsse am Tag verzehrt werden.“ Werde „Functional Food“ mit solchen Mengen an Phytosterolen angereichert, entspreche dies nicht dem Ansatz einer „gesunden Ernährung“, erklärt Prof. Ulrich Laufs (Universität des Saarlandes, Homburg/Saar): „Dann handelt es sich um eine Maßnahme, die mit einem Medikament vergleichbar ist, und entsprechend sorgfältig muss man damit umgehen.“
Dies schon deshalb, weil eine Reihe von experimentellen und klinischen Untersuchungen Hinweise ergaben, dass Phytosterole, die sich im Organismus ablagern, möglicherweise sogar negative Effekte auf Herz und Gefäße haben könnten. Dazu kommt, dass Tierversuche gezeigt haben, dass sich die Pflanzensterine dauerhaft im Gehirn – nämlich in der Lipidbasis von Zellmembranen – anlagern.
„Wegen der Hinweise auf Risiken und aufgrund eines fehlenden Beleges für eine positive Wirkung sind vor einer Empfehlung von Lebensmitteln mit Phytosterolen weitere Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit erforderlich“, sagt Dr. Weingärtner.
Quellen:
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=33854
Weingärtner et al, Plant sterol and stanol esters induce differential effects on oxidative stress, inflammation, leucocytes, vascular function and tissue concentrations in mice. Abstract V1268, Clin Res Cardiol 100, 201; Vanmierlo et al, Irreversible accumulation of plant sterols in the brain. Abstract P1305, Clin Res Cardiol 100, 201;
Kommentar & Ergänzungen:
Es gibt einen massiven Trend, Nahrungsmittel mit Gesundheitsversprechen aufzumotzen. Nicht genug, dass solche Versprechungen oft nur Schall und Rauch sind. Wenn zudem begründeter Verdacht besteht, dass solche als besonders gesund vermarktete Produkte gar schädlich sein könnten, dann muss das sehr zu denken geben.
Konsumentinnen und Konsumenten haben allen Grund, hochgepuschte Gesundheitsversprechungen der Nahrungsmittelindustrie sehr kritisch unter die Lupe zu nehmen. Nahrungsmittel sollen nicht als Quasi-Heilmittel propagiert werden dürfen. Es ist sehr zu begrüssen, dass die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie das Thema „Pflanzliche Sterine“ bzw. „Phytosterole“ zum Thema macht und zur Vorsicht mahnt.
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Samstag, April 30th, 2011
Mithilfe eines Pflanzenextrakts Heuschnupfen-Symptome lindern, dass das funktioniert, haben Forscher des Zentrums Allergie & Umwelt (ZAUM) des Helmholtz Zentrums München und der Technischen Universität München in einer klinischen Studie gezeigt. Allergische Symptome wurden durch den Pestwurz-Extrakt signifikant besser gelindert als bei den üblichen Histamin-Rezeptor-Antagonisten. Wie effektiv der Extrakt ist und wie er wirkt, stellen die Forscher im Journal of Allergy and Clinical Immunology vor.
Bisher galten Anti-Histamin-Medikamente als Mittel der Wahl um die Symptome von Heuschnupfengeplagten lindern. Dr. Adam Chaker und Prof. Dr. Carsten Schmidt-Weber belegten nun jedoch in einer randomisierten Doppelblindstudie, dass der Pflanzenextrakt Ze 339 (Petasol butenoate complex) schneller und wirksamer gegen zugeschwollene Nasenschleimhäute wirksam ist. Aber nicht nur im akuten Fall scheint der Pestwurz-Extrakt zu wirken – „Die Daten suggerieren auch einen präventiven Effekt, der weiter untersucht werden muss“, erklärt Schmidt-Weber, Leiter des Münchner Zentrums Allergie & Umwelt (ZAUM). Die Resultate versprechen eine Verbesserung der Lebensqualität von Allergikern. Der Pflanzenextrakt als Präparat ist bisher nur in der Schweiz und in Südkorea zugelassen, deshalb braucht es weitere Studien durchgeführt, um demnächst auch die Verschreibung auf dem deutschen Markt zu ermöglichen.
Quellen:
Original-Publikation: Dumitru A.F. et al (2011) Petasol butenoate complex (Ze 339) relieves allergic rhinitis–induced nasal obstruction more effectively than desloratadine, Journal of Allergy and Clinical Immunology; Vorab-Onlineveröffentlichung,
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed?term=Petasol%20butenoate%20complex%20%2528Ze%20339%2529%20relieves%20allergic%20rhinitis%25E2%2580%2593induced%20nasal%20obstruction%20more%20effectively%20than%20desloratadine
http://www.helmholtz-muenchen.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2011/pressemitteilung-2011/article/14664/9/index.html
Kommentar & Ergänzung:
Es handelt sich um einen Pestwurz-Blattextrakt, der unter dem Namen Tesalin im Handel und verschreibungspflichtig ist.
Pestwurz gehört wie Huflattich und Beinwell zu den Heilpflanzen, die toxische Pyrrolizidinalkaloide enthalten, was besondere Vorsichtsmassnahmen erfordert. Pestwurz soll deshalb nicht als Pestwurztee oder Pestwurztinktur eingenommen werden, sondern nur in Form Pestwurzextrakt, wenn bei der Herstellung die Pyrrolizidinalkaloide eliminiert wurden. Das ist bei Ze 339 der Fall.
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Samstag, April 30th, 2011
In gegenwärtig wieder kursierenden Rundmails wird vor einem angeblich 2011 drohenden Heilpflanzenverbot in der EU gewarnt.
Das ist völlig demagogisch, weil damit ein Rundumverbot von Heilpflanzen suggeriert wird. Das hat zur Folge, dass Empfängerinnen und Empfänger solch dramatisierten Botschaften Angst haben, dass sie keinen Beinwell mehr im Garten anpflanzen dürfen und dass Pfefferminztee, Kümmel & Co aus dem Supermarkt eliminiert werden.
Angstmacherei und hoch verzerrte Darstellungen der Lage sind charakteristisch für Demagogie.
Es geht aber nicht um ein Heilpflanzenverbot, sondern um ein (erleichtertes) Zulassungsverfahren für traditionelle Heilmittel (also Fertigpräparate aus Heilpflanzen, die mit einem Anspruch auf Heilwirkung vermarktet werden.
Über positive und negative Konsequenzen dieses Zulassungsverfahren kann und soll man auf der Basis von Argumenten diskutieren und auf politischem Weg darauf Einfluss nehmen.
Über ein pauschales „Heilpflanzenverbot“ lässt sich nicht wirklich diskutieren, weil es ein Hirngespinst ist.
Hoch dramatisch tönt es auch auf der Website, auf der die Petition propagiert wird:
“Stellen Sie sich vor Ihr Kind oder Partner werden schwer krank und es gibt ein natürliches Heilmittel ohne Nebenwirkungen und die europäische Union verbietet Ihnen die Einnahme und zwingt Sie dagegen ein chemisches Arzneimittel mit potentiell schweren Nebenwirkungen einzunehmen.“
Quelle: http://www.savenaturalhealth.de/
Das ist eine hoch manipulative Panikmache und eine krasse Schwarz-Weiss-Malerei. Es stehen sich gegenüber das natürliche Heilmittel, das ohne Nebenwirkungen eine schwere Krankheit heilt, aber von der EU verboten wird, und ein aufgezwungenes chemisches Arzneimittel mit potenziell schweren Nebenwirkungen. Ein hoch dualistisches, manichäisches Weltbild wird uns da verkauft. Und die gleichen Kreise reden doch oft so aufdringlich von Ganzheitlichkeit. Gehören da Grau- und Zwischentöne nicht dazu?
Ein paar Fakten zur Zulassungsregelung bringt der „Standard“ aus Österreich.
„Erwerb als Lebensmittel weiterhin möglich
Brüssel. Traditionelle Heilmittel, die bis Ende April nicht als pflanzliche Arzneimittel registriert worden sind, dürfen ab kommenden Sonntag nicht mehr als Medikament verkauft werden. Allerdings ist es möglich, sie weiterhin als Lebensmittel zu erwerben, erklärte ein Sprecher von EU-Gesundheitskommissar John Dalli. Mit morgigem Samstag läuft eine siebenjährige Übergangsperiode zur Anmeldung solcher pflanzlichen Arzneimittel aus.
Wie die Situation derzeit aussieht, und wieviele der bisher als pflanzliche Arzneimittel verkauften Produkte nun nur mehr als Lebensmittel gekennzeichnet werden dürfen, konnte man in der Kommission nicht sagen. Es werde nicht gleich abrupt eine Bewertung ab 1. Mai geben, sondern die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) wird noch darüber zu befinden haben. Wie konkret der Zeitablauf dafür sei, war vorerst nicht bekannt.
Leichteres Registrierungsverfahren
Nach den EU-Vorschriften sind als traditionelle pflanzliche Arzneimittel jene Produkte eingestuft, die seit mindestens 30 Jahren verwendet werden, einschließlich mindestens 15 Jahre in der EU, ohne ärztliche Überwachung verwendet werden sollen und nicht durch Injektion verabreicht werden. Dazu zählen beispielsweise Calendula officinalis, Echinacea purpurea oder Hamamelis virginiana.
Die Kommission verweist darauf, dass für pflanzliche Arzneimittel im Gegensatz zu den sonstigen Medikamenten ein “leichteres, einfacheres und kostengünstigeres Registrierungsverfahren” vorgesehen sei. Aufgrund der langen Tradition des Arzneimittels bestehe eine geringere Notwendigkeit für Tests und Versuche. Damit soll auch das Inverkehrbringen traditioneller pflanzlicher Arzneimittel in der EU erleichtert werden.
Einstufung als Lebensmittel
Außerdem betont die Kommission, dass es in der Zuständigkeit der einzelnen EU-Staaten liegt, im Einzelfall zu entscheiden, ob ein pflanzliches Erzeugnis die Definition eines Arzneimittels erfüllt. Auf die Frage, ob damit beispielsweise ein pflanzliches Produkt, das als Arzneimittel in Österreich zugelassen ist, beispielsweise in Frankreich nicht zugelassen sein kann, sagte der Sprecher, dies sei möglich.
Jedenfalls dürfen weiterhin pflanzliche Erzeugnisse als Lebensmittel eingestuft und auf den Markt gebracht werden, auch wenn sie nicht die Definition von Arzneimitteln erfüllen, wohl aber die geltenden Lebensmittelvorschriften. Pflanzliche Arzneimittel, die in Form von Nahrungsergänzungsmitteln angepriesen werden, müssen den entsprechenden EU-Regeln genügen. Ein eindeutiges ‚Nein’ gibt es von der Kommission auf die Frage, ob nach dem 30. April 2011 alle alternativen Therapien verboten werden. ‚Die Richtlinie über pflanzliche Arzneimittel gilt weder für alternative Therapien, noch verbietet sie irgendwelche Stoffe, Heiler, Bücher oder Pflanzen als solche’.“
Quelle:
http://derstandard.at/1303950503144/Traditionelle-Heilmittel-Aus-fuer-nicht-registrierte-pflanzliche-Arzneimittel-als-Medikament
Es geht also nicht um Nahrungsmittel, nicht um Nahrungsergänzungsmittel, nicht um Heilpflanzen als solch, nicht um Heilpflanzenmischungen, die in Apotheken individuell hergestellt werden. Es geht ausschliesslich um Fertigpräparate, die als Heilmittel vermarktet werden, also mit dem Anspruch, bestimmte Krankheiten zu heilen . Dass es hier Zulassungsregeln braucht, scheint mir auf der Hand zu liegen. Ich halte es nicht für erstrebenswert, dass jeder und jede irgend etwas als Heilmittel gegen alles Mögliche vermarkten darf. Ich finde sogar, diese EU-Regelung geht weit in der Privilegierung traditioneller Heilmittel. Nach dreissig Jahren Vermarktung kann man also für sein Produkt schon den Status „Traditionelles Heilmittel“ beanspruchen. So, so.
Und während synthetische Medikamente und (jedenfalls in der Schweiz) neuere Phytotherapeutika ihre Heilansprüche belegen müssen, sind traditionelle Heilpflanzen-Präparate (wie auch generell Präparate aus Homöopathie und Anthroposophischer Medizin, vom Nachweis der Wirksamkeit befreit. Das sind zweifellos Privilegien und ich finde es schon beeindruckend, wie diese Branche es immer wieder schafft, sich als benachteiligt und unterdrückt darzustellen. Stossend ist dabei für mich nicht die Privilegierung an sich. Dass ein Nachweis der Wirksamkeit für kleine Hersteller mit kleinen Stückzahlen auch eine Geldfrage sein kann, ist für mich nachvollziehbar. Stossend ist aber, dass diese Privilegierung gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten vollkommen verwischt wird. Zumindestens Transparenz wäre zu fordern. Konsumentinnen und Konsumenten müssten – wenn sie ein Naturheilmittel in der Apotheke oder Drogerie kaufen – erkennen können, ob das betreffende Produkte Belege für seine Wirksamkeit vorgelegt hat, oder den privilegierten Status der Nachweisbefreiung geniesst.
Weitere Informationen hier:
Eigene Beiträge:
- Unsinnige Petition gegen angebliches Heilpflanzenverbot in der EU
- Naturheilkunde: Irreführende Petition gegen angebliches Heilpflanzenverbot
- Weitere Fakten zum angeblichen Heilpflanzenverbot in der EU
- Angebliches Heilpflanzenverbot der EU: Immer noch viel Aufregung ohne konkreten Anlass
http://hoax-info.tubit.tu-berlin.de/hoax/thmpd.shtml
Stellungnahme des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker e. V.
Stellungnahme Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
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Samstag, April 30th, 2011
Ob Insektenstiche, Prellungen oder Juckreiz, zahlreiche Patienten möchten ihre Hautprobleme am liebsten mit Heilpflanzen behandeln. Und die Natur hat tatsächlich auch einiges zu bieten.
Kamille und Ringelblume als pflanzliche Antiphlogistika (Entzündungshemmer) sind vielen Menschen bekannt. Aber auch Cardiospermum halicacabum (Ballonrebe), Solanum dulcamara (Bittersüß) und Hamamelis virginiana (Zaubernuss) werden oft eingesetzt. Allerdings handelt es sich bei diesen Heilpflanzen um sehr mild wirksame Therapeutika. Ihr entzündungshemmender Effekt ist deutlich schwächer als von 0,5%igem Hydrocortison und erst recht von starken Kortikoiden, erklärte der in Bonn niedergelassene Allgemeinarzt Dr. Detmar Jobst in einem Seminar der practica.
Die Blüten der Kamille (Chamomilla recutita, Matricaria recutita) werden bei den verschiedensten entzündlichen Hauterscheinungen eingesetzt. Hauptwirkstoffe der Kamillenblüten sind Chamazulen und Bisabolol.
Schachtelhalm & Arnika
Eine weitere Möglichkeit ist die Schachtelhalm-Kompresse: Je vier Esslöffel Arnikablüten, Kamillenblüten und Ringelblumenblüten sowie die gleiche Menge Johanniskraut und Ackerschachtelhalm mit acht Esslöffeln Leinsamen mischen, dann in Leinensäckchen oder Filtertüten füllen und diese zunähen. Danach werden die kleinen Säcke 20 Sekunden in heißes Wasser getaucht und nach dem Abkühlen fünf bis zehn Minuten auf die Entzündung aufgelegt. Die Kräuter-Säckchen eignen sich auch zur Behandlung von Insektenstichen und zur Wundreinigung.
Ebenfalls gern bei Insektenstichen und anderen Schwellungen angewendet werden Arnikablüten. Nur bei Kindern sollte man darauf verzichten, empfiehlt der Mediziner, denn sie entwickeln im Zusammenhang mit Stichen oft eine Korbblütlerallergie.
Der Beinwell ( = Wallwurz, Symphytum officinale) bewährt sich als Salbe oder Umschlag bei Prellungen, Ergüssen und Furunkeln.
Bei Windeldermatitis, Hämorrhoidalbeschwerden und nässenden Ekzemen riet der Referent zu Hamamelis. Als Alternative kommt auch ein Sitzbad mit Eichenrinde in Betracht. Die Hülle der Frühjahrszweige lindert den Juckreiz und wirkt adstringierend ( = zusammenziehend).
Das bei zahlreichen Patienten beliebte Teebaumöl wirkt desinfizierend und tötet Hautpilze ab, sollte jedoch auf keinen Fall länger stehen. Denn das ranzige Öl führt leicht zu Allergien, ergänzte Professor Dr. Peter Gündling, Allgemeinarzt in Bad Camberg.
Ein wirksames Mittel gegen Juckreiz und Schmerzen hat die Natur mit Chilischoten zu bieten. Das aus Chilischoten gewonnene Alkaloid Capsaicin unterbricht die Schmerzweiterleitung. Capsaicin kann auch bei Prurigo (eine stark juckende Hauterkrankung) angewendet werden.
Quelle:
Medical Tribune, Ausgabe 50 / 2010 S.22,
http://www.medical-tribune.de/patienten/magazin/27042/
Kommentar & Ergänzung:
Der Beitrag in der Medical Tribune gibt gute Hinweise auf Möglichkeiten der Phytotherapie für die Behandlung von Insektenstichen, Prellungen und Juckreiz.
Neben dem Teebaumöl würde ich einfach noch das Lavendelöl erwähnen gegen Hautpilze und bei Insektenstichen. Ebenso als Juckreizstller das Pfefferminzöl gegen Insektenstiche.
Interessant ist für mich die beschriebene Schachtelhalm-Kompresse, weil ich die nicht kenne.
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
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Samstag, April 30th, 2011
Bärlauch ist zu dieser Jahreszeit wieder sehr beliebt. Doch wie können die Blätter des essbaren Bärlauch von den Blättern des giftigen Maiglöckchen und der sehr giftigen Herbstzeitlose unterschieden werden?
Wer mit Wildpflanzen vertraut ist, wird damit kaum Schwierigkeiten haben. Doch gibt es jeden Frühling Vergiftungen von Bärlauch-Sammlern, welche irrtümlich Blätter von Maiglöckchen oder Herbstzeitlose ernten.
Obwohl diese Pflanzenarten untereinander nur entfernt verwandt sind (verschiedene Gattungen der Liliengewächse), sind die Blätter auf den ersten Blick nämlich sehr ähnlich, und ein Irrtum wäre fatal.
Die Pflanzenbestimmung orientiert sich üblicherweise an der Blütenform. Ausserhalb der Blütezeit ist die Bestimmung daher schwieriger.
Einige Charakteristika, die eine Unterscheidung ermöglichen, hat vor kurzem pharmavista.net veröffentlicht:
„Bärlauch (Allium ursinum)
_paarige Blätter mit nach hinten gekrümmter Blattspitze, Länge 10-25cm, Breite 2-5cm, transversale Blattnervatur
_zierlich, Knoblauchgeruch
_Oberseite glänzend, Unterseite matt
_gestielte Blätter: Stiellänge durchschnittlich 10cm
_junge Blätter entfalten sich schnell
_Knolle
Maiglöckchen (Convallaria majalis)
_Blätter mit nach vorne gekrümmter Blattspitze, Länge15-25cm
_feine Beschaffenheit, geruchlos
_Oberseite matt, Unterseite glänzend
_kein klar erkennbarer Blattstiel
_junge Triebe mit eingerollten Blättern entfalten sich nicht so schnell
_unterirdische Ausläufer
Herbstzeitlose (Colchicum autumnale)
_lanzettförmige Blätter mit einer Längsfalte, Länge 20-40cm, Breite 2-4cm
_feste bis zähe Beschaffenheit, geruchlos
_ohne Blattstiel
_Früchte erscheinen im Frühling (Die Blätter wachsen im Frühling nach der Blütezeit und die Frucht der Herbstzeitlose erscheint daher in der Mitte der Pflanze.)
Literatur:
_Giftpflanzen, D. Frohne, H.J. Pfänder, Deutscher Apotheker Verlag 2004
_Flora Vegetativa, S. Eggenberg A. Möhl, éditions Rossolis 2008“
Quelle:
http://www.pharmavista.net/content/default.aspx?http://www.pharmavista.net/content/NewsMaker.aspx?ID=4277&NMID=3574&LANGID=2
Kommentar & Ergänzung:
Wildgemüse & Wildsalate haben in den letzten Jahren an Beliebtheit gewonnen. Nicht damit Schritt gehalten hat aber das Wissen darüber, wie man Pflanzen in der Natur auch sicher erkennt. Das wäre aber eine Vorbedingung, um Nahrungsmittel direkt aus der Natur zu nutzen.
Wenn Sie Wildsalate & Wildgemüse nutzen wollen, ist es wichtig, dass Sie sich generell mit der Pflanzenwelt ein Stück weit vertraut machen. Das können Sie zum Beispiel lernen an meinen Exkursionen Zu Heilpflanzen, Wildblumen und Alpenpflanzen. Infos dazu im Kurskalender.
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
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Donnerstag, April 28th, 2011
Das im Pfefferminzöl enthaltene Menthol aktiviert einen Anti-Schmerz-Kanal im Dickdarm.
Schon Kinder ist bekannt: Wenn man Bauchschmerzen hat, erhält man eine Tasse Pfefferminztee, ob man will oder nicht. Doch die Pfefferminze ist nicht nur eines der bekanntesten Hausmittel, sie hat sich in jüngster Zeit auch als erstaunlich wirksam für Menschen mit einem Reizdarmsyndrom erwiesen – jener bisher unerklärlichen Überempfindlichkeit des Darms, die sich in Beschwerden wie Durchfall, Verstopfung, Blähungen und damit einhergehenden Schmerzen äußert. Verantwortlich dafür wurde bisher hauptsächlich der entkrampfende Wirkung der Heilpflanze gemacht: Sie stimuliert einen Einstrom von Kalziumionen in die Zellen der glatten Muskulatur des Magen-Darm-Traktes und sorgt dadurch für deren Entspannung. Doch das scheint nicht die ganze Geschichte zu sein, haben australische Wissenschaftler nun in einer Studie mit Mäusen herausgefunden: Das Menthol in der Pfefferminze aktiviert zusätzlich offenbar einen Anti-Schmerz-Kanal in den Wänden des Dickdarms und dämpft dadurch die Schmerzwahrnehmung.
Der betreffende Kanal hat den sperrigen Namen TRPM8 und ist ein Verwandter eben jenes Rezeptors, der auf den Chili-Scharfmacher Capsaicin reagiert und bei Kontakt mit selbigem das charakteristische Brennen bewirkt. TRPM8 ist im Gegensatz zum Capsaicin-Rezeptor auf Kältereize spezialisiert – sowohl auf solche, die auf tiefe Temperaturen zurückzuführen sind als auch auf diejenigen, die durch kühlende Substanzen wie etwa Menthol ausgelöst werden. Trotz ihres eher gegensätzlichen Charakters kommen TRPM8 und TRPV1 in manchen Nervenenden gemeinsam vor, zum Beispiel in der Harnblase, hatten Wissenschaftler schon früher herausgefunden. Darum fragten sich Andrea Harrington vom Royal Adelaide Hospital und ihre Kollegen nun, ob eine solche Koexistenz möglicherweise auch im Darm vorliegt – und ob sie der schon oft beobachteten Schmerzlinderung zugrunde liegt, die zahlreiche Reizdarmpatienten nach der Einnahme von Pfefferminzöl verspüren.
Bei verschiedenen Experimenten mit Mäusen, denen unter anderem der extrem stark kühlende Wirkstoff Icilin verabreicht wurde, konnten die Wissenschaftler zeigen: Es existieren tatsächlich auch in der muskulösen Dickdarmwand Nervenenden, die sowohl TRPM8 als auch TRPV1 enthalten. Zusätzlich kommt manchmal sogar noch ein dritter Vertreter der TRP-Familie namens TRPA1 vor, der hauptsächlich auf mechanische Reize reagiert. Diese drei scheinen miteinander in engem, teilweise sogar direktem molekularen Kontakt zu stehen, konnten die Forscher weiter nachweisen: Stimulierten sie TRPM8 mit Hilfe des Kühlmittels, sank kurz darauf die Empfindlichkeit der beiden anderen Rezeptoren.
Genau das ist nach Ansicht der Wissenschaftler das Geheimnis der Pfefferminze. Ein Reizdarmsyndrom, erklären sie, entsteht oft nach einer akuten Entzündung im Verdauungstrakt. Eine solche Entzündung hinterlässt die Nervenenden bekanntermaßen übersensibel – sie reagieren schon auf die kleinste Reizung. Gibt man nun Menthol in den Darmtrakt, dockt es an TRPM8 an und aktiviert dadurch den Kälte-Rezeptor. Dieser fängt an, seine beiden Cousins zu beruhigen und ihre Empfindlichkeit stark zu reduzieren. Die Folge davon ist genau die beabsichtigte Wirkung: Die übersteigerte Sensibilität verschwindet, und die schmerzerzeugende Aktivität der beiden Rezeptoren wird reduziert. Als nächstes wollen die Forscher nun untersuchen, ob es sich bei diesem Effekt um eine Dreiecksbeziehung handelt, bei der TRPM8 mit seinen beiden Verwandten gleichzeitig wechselwirkt, oder ob der Kälte-Kanal nur einen der beiden bremst und dieser dann auf den anderen einwirkt. So hoffen sie, ein Medikament entwickeln zu können, das im Prinzip wie die Pfefferminze wirkt, jedoch einen stärkeren Effekt zeigt.
Quellen:
http://www.wissenschaft.de/wissenschaft/news/313387.html
Andrea Harrington (Royal Adelaide Hospital, Adelaide) et al.: Pain, Online-Vorabveröffentlichung, doi: doi:10.1016/j.pain.2011.01.027
http://www.sciencedirect.com/science?_ob=ArticleURL&_udi=B6T0K-52M3TCB-1&_user=10284175&_coverDate=04%2F13%2F2011&_alid=1725231066&_rdoc=1&_fmt=high&_orig=search&_origin=search&_zone=rslt_list_item&_cdi=4865&_sort=r&_st=13&_docanchor=&view=c&_ct=3&_acct=C000047720&_version=1&_urlVersion=0&_userid=10284175&md5=f553e9468e32e4e195316379fd32b4df&searchtype=a
Kommentar & Ergänzung:
Die günstige Wirkung von Pfefferminzöl bei Reizdarm wurde in mehreren klinischen Studien belegt. Interessant an den Forschungen aus Adelaide ist nun, dass ein möglicher schmerzstillender Wirkungsmechanismus beschrieben wird. Bisher wurden dafür die krampflösenden Effekte des Pfefferminzöls verantwortlich gemacht.
Allerdings: Der Text auf „wissenschaft.de“ steht unter dem Titel:
„Warum Pfefferminztee gegen Bauchschmerzen hilft“
Das wirft einige Fragen auf. Die klinischen Studien zur Linderung von Reizdarm-Beschwerden wurden alle mit Pfefferminzöl in Kapselform durchgeführt. Und zwar mit Kapseln, die sich erst im Dünndarm auflösen.
Pfefferminzöl ist schlecht wasserlöslich und löst sich daher nur begrenzt im Wasser bei der Teezubereitung. Zudem ist bei der Einnahme von Pfefferminztee nicht geklärt, ob das Pfefferminzöl bis in die tieferen Darmabschnitte gelangt, oder schon weiter oben in den Körper aufgenommen wird.
Von Maus-Experimenten auf die Wirkung von Pfefferminztee zu schliessen, wie es die „wissenschaft.de-Redaktion“ tut, scheint mir daher etwas gar vorschnell. In der Studie selbst dürfte dieser Schluss wohl nicht stehen (obwohl ich das nicht überprüft habe).
Und übrigens: Pfefferminztee hat durchaus interessante Wirkungen. Er hilft zum Beispiel bei Übelkeit und Erbrechen und fördert den Gallenfluss.
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
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Mittwoch, April 27th, 2011
Ein Dauerbrenner ist das regelmäßig im Frühling kursierende Gerücht, dass Johanniskraut-Präparate ein hohes Photosensibilisierungspotenzial besitzen – also die Lichtempfindlichkeit steigern – und demzufolge im Sommer abgesetzt werden sollten. Diese Behauptung dürfte angesichts der aktuellen Datenlage wohl eher zu den Auslaufmodellen gehören. Johanniskraut-Extrakte werden oft als Paradebeispiel für photosensibilisierende Präparate – sog. Photosensibilisatoren – dargestellt. Dabei wird aber in aller Regel übersehen, ist, dass phototoxische Reaktionen der Haut durch eine Vielzahl systemisch oder topisch (örtlich) angewandter Arzneistoffe ausgelöst werden.
Nach aktuellem Wissensstand sind gegenwärtig beinahe 300 synthetische Arzneimittel mit photosensibilisierenden Eigenschaften auf dem deutschen Markt gelistet. Dazu zählen unter anderem Diuretika, Antiarrhythmika, nicht-steroidale Antiphlogistika sowie antibakterielle Substanzen, aber auch viele Antidepressiva bis hin zu den SSRI.
Wie ist also erklärbar, dass ausgerechnet Johanniskraut-Präparate in grosser Regelmäßigkeit als Auslöser phototoxischer Reaktionen thematisiert werden?
Wegbereiter dieser verbreiteten Vorstellung ist wohl das bei Weidetieren nach Aufnahme exzessiver Johanniskraut-Mengen beobachtete Intoxikationsbild des Hypericismus. Beim Menschen wird das photosensibilisierende Potenzial von Johanniskraut allerdings sehr überschätzt.
Nur bei wiederholter Einnahme sehr hoher Johanniskraut-Extrakt-Konzentrationen oder von reinem Hypericin, wie sie zum Beispiel in der antiviralen Therapie von HIV-Patienten zum Einsatz kommen (off-label), könnte mit einer erhöhten Lichtempfindlichkeit der Haut zu rechnen sein. Dieser spezifische Indikationsbereich benötigt allerdings ein Mehrfaches der für Johanniskraut-Präparate zugelassenen Tagesdosis. Die für die antidepressive Behandlung therapierelevanten Dosierungen (Standard sind 900 mg Johanniskraut-Extrakt pro Tag) sind hingegen in der Regel viel zu tief, um eine phototoxische Reaktion auslösen zu können. Das erklärt, warum bisher – trotz der häufigen Anwendung von Johanniskraut – nur sehr selten über eine gesteigerte dermale Lichtempfindlichkeit unter Sonneneinwirkung berichtet wurde.
Diese marginale Inzidenz wird von einer Studie zur Bewertung phototoxischer Effekte untermauert, in der ein hochdosierter Johanniskraut-Extrakt in einmal täglicher Applikation über einen Zeitraum von zwei Wochen bei 20 gesunden männlichen Probanden zum Einsatz kam. Als Maß für die dermale Lichtempfindlichkeit wurde vor Behandlungsbeginn und nach Einnahmeende die minimale Erythem-Dosis (MED) der Studienteilnehmer mittels eines Erythem-Testers ermittelt, der ein dem Sonnenlicht sehr ähnliches Spektrum erzeugt. Im Resultat zeigte sich keine statistisch signifikante Differenz der Photosensitivität zwischen nach 14-tägiger Medikation.
Schlussfolgerung: Für die tägliche Praxis konnte damit erneut dokumentiert werden, dass Johanniskraut-Präparate eine sichere und gut verträgliche Behandlungsmöglichkeit in der antidepressiven Therapie sind – und zwar uneingeschränkt zu jeder Jahreszeit!
Quellen:
Schulz HU et al., Arzneim-Forsch/Drug Res 2006; 56:212-221
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=33763
(basierend auf einer Pressemitteilung der Firma Steigerwald)
Kommentar & Ergänzung:
Dieser Text basiert zwar auf einer Pressemitteilung von Steigerwald, einem Hersteller von Heilpflanzen-Präparaten auf der Basis von Johanniskraut-Extrakt (Laif). Es gibt aber schon seit einiger Zeit Hinweise aus anderen Quellen, wonach die Photosensibilisierung durch Johanniskraut-Extrakte nicht so stark ist, wie dies oft dargestellt wird.
Klar ist aber, dass sinnvollerweise während einer Johanniskraut-Behandlung intensive Sonnenbestrahlung vermieden werden sollten – das ist sowieso empfehlenswert – auch ohne Johanniskraut-Einnahme.
Der Hinweis im Text auf eine antivirale Therapie bei HIV-Patienten mit Hypericum-Extrakt ist meines Erachtens fragwürdig, weil er falsche Hoffnungen machen kann.
Setzt man HIV-verseuchten Blutkonserven den Johanniskraut-Wirkstoff Hypericin zu und setzt man diese anschliessend einer kurzen Lichtbestrahlung aus, so werden die HIV-viren inaktiviert. Was im Labor prompt funktioniert, lässt sich aber nicht so einfach auf HIV-Patienten übertragen. Bereits 1999 wurde eine erste klinische Studie publiziert, in welcher sich unter Hypericin-Therapie die Viruslast bei HIV-Patienten nicht reduzierte, hingegen kam es bei den meisten teilnehmenden Personen zu schweren phototoxischen Reaktionen.
Martin Koradi, Dozent für Phytotherapie / Pflanzenheilkunde
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Mittwoch, April 27th, 2011
Rezeptfreie Abführmittel sollten stets nur kurzfristig angewendet werden. Wird dies nicht beherzigt, können diese Medikamente zur Verstopfung führen. Davor warnte Professor Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).
Abführmittel mit den synthetischen Wirkstoffen Bisacodyl und Natriumpicosulfat und auch einige Pflanzenextrakte können bei langfristiger Einnahme oder Missbrauch zu einem Kaliumverlust führen, der eine Darmträgheit bewirken kann. Sie sollten daher in der Selbstmedikation höchstens zwei Wochen lang angewendet werden. Eine erneute Einnahme sollte frühestens zwei bis drei Tage nach erfolgter Darmentleerung geschehen
.
Bestehen die Beschwerden schon länger als drei Monate und treten gleichzeitig Schmerzen auf oder wechseln sich Verstopfung und Durchfall ab, ist ein Arzt zu konsultieren. Empfielt der Mediziner eine längerfristige Einnahme von Abführmitteln, eignen sich am besten Quellstoffe wie Flohsamenschalen oder geschrotete Leinsamen. Parallel zu deren Einnahme ist viel Wasser zu trinken. Eine längerfristige Behandlung soll laut dem Deutschen Apothekerverband auch mit Mitteln basierend auf Wirkstoffen wie Lactulose oder Macrogol möglich sein. Sie binden Wasser im Darm, wodurch auch der Darminhalt weicher wird. Ein Ammenmärchen ist es laut AMK dagegen, dass man sich durch eine Verstopfung innerlich vergiften kann und dass Abführmittel zur “Blutentgiftung” dienen. Abführmittel helfen auch nicht als Schlankheitsmittel zur Gewichtsreduktion.
Quelle:
http://de.news.yahoo.com/12/20110426/thl-abfuehrmittel-nur-kurzfristig-einneh-d343981.html
Kommentar & Ergänzung:
Es kann nicht oft genug betont werden, dass Abführmittel zur Gewichtsreduktion unwirksam und unsinnig sind. Im Umfeld von Magersucht (Anorexie) kommt es häufig zu starkem Abführmittelmissbrauch, wobei auch Heilpflanzen wie Sennesblätter / Sennesfrüchte konsumiert werden.
Völlig unsinnig ist auch der Einsatz von Abführmitteln zur „Blutreinigung“ oder „Entschlackung“
Siehe dazu auch:
Pflanzenheilkunde: Fragwürdige Blutreinigungstees
Entschlackung – unnötig und ungesund
Entgiften und entschlacken – höchst fragwürdige Versprechungen
Entschlackung: Illusionäre Hoffnung auf Gewichtsreduktion
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